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Frankfurt frischt auf auch für Starkregenbedrohte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit Aktualisierung der Richtlinie zu "Frankfurt frischt auf" im September 2020 wurden auch Zisternen förderfähig, solange sie im Rahmen einer neuen Begrünung errichtet werden:

  1. 4. "Gefördert werden ... Investitionen in Anlagen zur Regenwasserspeicherung und Bewässerung der in Punkt 1 bis 3 (Fassade - Dach - Entsiegelung und Begrünung von Höfen) beschriebenen Begrünung, z. B. Regentonnen, Zisternen, oberirdische Regentanks inkl. der Bewässerungsanlagen. Regenwasserspeichersysteme für bestehende Begrünung sind nicht förderfähig." Diese Fördermöglichkeit von Zisternen und anderen Regenwasserspeicherungen im Zusammenhang mit Begrünungsmaßnahmen gilt im gesamten Stadtgebiet. Eine Förderung von separaten Zisternen ohne Begrünungsmaßnahmen ist aufgrund der Förderrichtlinie nicht möglich. Die Anregung des Ortsbeirats wird aber gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt. Das Starkregenereignis am
  2. August 2020 in Frankfurt war ein Ereignis mit mehr als 100-jährlicher statistischer Wiederkehrhäufigkeit. Die Kanalisation ist gemäß den anerkannten Regeln der Technik für die Aufnahme von Regenmengen mit einer Wiederkehrhäufigkeit von 2 bis 3 Jahren ausgelegt. Bei selteneren Ereignissen fließt das Regenwasser - wie beim Bau der Kanalisation eingeplant - an der Oberfläche ab und es kommt zum Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen. Im öffentlichen Bereich ist es die Aufgabe der Stadt, oberflächig anfallende Sturzfluten möglichst in Straßen und Grünflächen abzuleiten und zu puffern. Auf den privaten Grundstücken liegt die Verantwortung bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Der Schutz eines Hauses und der dazugehörigen Kellerräume vor Wassereintritt (z.B. durch Einbau von Rückstauklappen, wasser-/druckdichten Kellerfenstern oder das Aufkanten von Lichtschächten) liegt ebenfalls in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Für Starkregenereignisse ist eine solche Eigenvorsorge unumgänglich, um Schäden möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Ein zusätzlich probates Mittel, um die Auswirkungen von Starkregen abzumildern, sind neben der Anlage von Rasenmulden und Notwasserwegen die Entsiegelung und Begrünung von Höfen und sonstigen Grundstücksflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Hierdurch werden Versickerung und Verdunstung gestärkt und damit gleichzeitig das Mikroklima verbessert, Hitzeperioden erträglicher sowie die Artenvielfalt gefördert. Daher werden solche Maßnahmen im privaten Bereich durch das Programm "Frankfurt frischt auf" gefördert. Wie in der Stellungnahme zur Ortsbeiratsanfrage OA 6499 ausgeführt (ST 293 vom 08.02.2021) sind neben intakten Grundstücksentwässerungsanlagen und dem Gebäudeschutz auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung sinnvoll, um den oberflächigen Abfluss zu verringern. Bei Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) ist die Wirkung bei Starkregen aus technischen Gründen jedoch eher gering (begrenzte Zuflusskapazität der Einläufe, Vorfüllung durch Vorregen). Bei extremen Starkregenereignissen mit oberflächigem Abfluss wie am 11.08.2020 am Frankfurter Berg ist die Schadensvermeidung vor allem von intakten Grundstücksentwässerungsanlagen, funktionierenden Rückstausicherungen und Gebäudeschutzmaßnahmen bei Kellerfenstern und -treppen sowie freien Notwasserwegen abhängig.