Stadt in Bewegung: Generationsparks in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat - Grünflächenamt- hat für den Stadtteil Bergen-Enkheim Untersuchungen für infrage kommende Standorte eingeleitet, durchgeführt und Konzepte in Form von Vorentwürfen erarbeitet. Dabei lag der Focus aus Platzgründen überwiegend auf den nachfolgend aufgeführten Flächen und nicht auf vorhandenen Spielplätzen. Standort 1 - Rasenfläche westl. der Sportanlage Riedstadion Die ca. 2 500 qm große Fläche mit einem vorhandenen Beachfeld wird von den Bäderbetrieben verwaltet, unterhalten und während der Badesaison genutzt. Dabei wird der nördlich verlaufende Weg durch 2 Toranlagen geschlossen. Das Areal befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone
- Für den Standort wurden zurückliegend drei Vorentwürfe mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte und Flächenaufteilungen entwickelt. Bewertung des Standorts Aufgrund der Flächengröße ist ein vielfältiges Sportangebot möglich. Eine Abstimmung mit den Bäderbetrieben über die Grundstücksverfügbarkeit konnte noch nicht abschließend erfolgen. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 wäre eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Standort 2 - Fläche oberhalb Schule am Ried Die ca. 7 900 qm große Fläche wird vom Sportamt verwaltet und ist im B-Plan B 404 als Öffentliche Grünfläche - Schulsportanlage - ausgewiesen. In den vergangenen Jahren hat sich die Vegetation weit verbreitet. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurden zurückliegend drei Vorentwürfe mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten und Flächenaufteilungen entwickelt. Bewertung des Standorts Unter Berücksichtigung des Pflanzen - und Artenschutzes sowie der nahen Wohnbebauung, könnte an diesem Standort trotz der Flächengröße eher nur ein eingeschränktes Sportangebot realisiert werden. Eine abschließende Abstimmung über die Flächenverfügbarkeit konnte mit dem Sportamt noch nicht erfolgen. Eine Abstimmung mit dem Naturschutz ist aufgrund der teilweise erforderlichen Rodung von Gehölzen notwendig. Standort 3 - Sportanlage Rangenbergstraße Die, nach der Errichtung der Sporthalle, ca. 5 900 qm verbliebene Rasenfläche wird vom Sportamt verwaltet. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurde zurückliegend ein Vorentwurf entwickelt. Bewertung des Standorts Aufgrund der Flächengröße wäre ein vielfältiges Sportangebot realisierbar. Daneben werden Überlegungen angestellt, an dieser Stelle eine weitere Sporthalle zu errichten. Eine abschließende Abstimmung über die Flächenverfügbarkeit konnte deshalb mit dem Sportamt noch nicht erfolgen. Standort 4 - Grünfläche südlich der Tennisanlage an der Bornweidestraße Die ca. 1 400 qm große Fläche wird vom Grünflächenamt verwaltet und unterhalten. Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Für den Standort wurde zurückliegend ein Vorentwurf entwickelt. Bewertung des Standorts Die relativ kleine Fläche sowie die zu erhaltenden Bäume lassen an diesem Standort lediglich eine Fitnessanlage zu. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit und des absehbaren geringeren finanziellen Aufwandes gegenüber den vorherigen Varianten wäre eine baldige Realisierung möglich. Aktuelle Gesamtbewertung Aufgrund der sehr komplexen Anforderungen, insbesondere wegen der Flächenverfügbarkeit besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf. Das Grünflächenamt wird mit Blick auf die Standortvorschläge 1-3 weiterhin versuchen mit den beteiligten Ämtern und Betrieben Lösungen zu finden und dann unaufgefordert berichten.