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Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Hinsichtlich der Errichtung einer Turnhalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße, wurde das Amt für Bau und Immobilien am 09.11.2022 um Prüfung der Machbarkeit gebeten. Hierzu stellt der Magistrat (Amt für Bau und Immobilien) fest, dass eine 3-Feldhalle mit ca. 40 x 50m (Spielfeld 27 x 45m) von den Dimensionen her, auf der vorhandenen Fläche von ca. 70 x 55m möglich ist. Der Magistrat führt aber auch aus, dass es zwar keinen Bebauungsplan gibt, die Fläche aber im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in einer Grünfläche liegt und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Grundwasserschutz ist. Durch das Verorten einer weiteren Halle könnten diese Funktionen gestört werden. Parallel dazu bestehen hinsichtlich der Bebaubarkeit der geplanten Freiflächen seitens des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Bedenken, da es sich um einen Bereich handelt, der als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen ist. Das bedeutet, dass einer Bebauung keine öffentlichen Belange entgegenstehen dürfen. Im städtischen Geoportal ist der Bereich als "nicht bebaubar" dargestellt. Auch der Regionale Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche mit Klimafunktion dar, was die Einschätzung der UNB bestätigt. Ein Bau einer Sporthalle wäre demnach nicht zulässig.