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Sicherheit an den Straßenbahnhaltestellen verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 54 Betreff: Sicherheit an den Straßenbahnhaltestellen verbessern Die vorgeschalteten Zeitinseln an den genannten Straßenbahnhaltestellen sollen gewährleisten, dass Fahrgästen ein vom motorisierten Individualverkehr unbehindertes ein- und aussteigen in die Straßenbahn möglich ist. Die in der Anregung angesprochene Problematik resultiert im Wesentlichen aus einem vorsätzlichen und ignoranten Verhalten motorisierter Verkehrsteilnehmer, dem, wie aus den nachfolgenden Erläuterungen ersichtlich, auch mit der durch den Ortsbeirat angeregten Möglichkeit bedauerlicherweise nicht begegnet werden kann. Zur Haltestelle Rohrbachstraße stadteinwärts: Da der Gleiskörper im Bereich der Haltestellen stadteinwärts nicht ab markiert ist, wird er von der Straßenbahn und dem Individualverkehr gemeinsam genutzt. Zur Sicherung der ein- und aussteigenden Fahrgäste erfolgt die Aktivierung der so genannten Haltestellenzeitinsel erst wenige Meter vor dem Zeitinselsignal, um dadurch sicher zu stellen, dass kein vor Rot haltendes Kraftfahrzeug die nachfolgende Straßenbahn behindert. Würde das Vorschaltsignal für die Zeitinsel früher ausgelöst, bestünde die Gefahr, dass die Bahn durch sich noch in der Haltestelle befindenden Fahrzeugen an der Einfahrt gehindert würde. Zur Haltestelle Friedberger Platz stadtauswärts: Am Friedberger Platz in Fahrtrichtung stadtauswärts erhält der Kfz - Verkehr am Vorschaltsignal deutlich früher Rot. Die Bahn hat hier einen eigenen Gleiskörper, der nicht vom Individualverkehr genutzt werden darf. Bei Einfahrt der Straßenbahn erhält der Verkehr auf der Friedberger Landstraße Rot. Hierdurch wird erreicht, dass die aussteigenden Fahrgäste unmittelbar nach dem Aussteigen bei Grün die Friedberger Landstraße überqueren können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund einer zeitweise sehr hohen Verkehrsdichte dennoch Fahrzeuge im Haltestellenbereich befinden. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Vorbeifahrt dieser Fahrzeuge an ein- und aussteigenden Fahrgästen nur erlaubt, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Dass einzelne Fahrzeugführer diese eindeutige Rechtslage ignorieren ist unstrittig, gleichwohl würde eine Änderung der Signalregelung hier keine signifikante Änderung des vorsätzlichen Fehlverhaltens einzelner Fahrzeugführer herbeiführen Im Ergebnis bleibt die bedauerliche Feststellung, dass der vorsätzlichen Missachtung von Verkehrszeichen durch motorisierte Verkehrsteilnehmer nur durch eine Präsenz der Landespolizei vor Ort und sofortigen Ahndung von Verkehrsvergehen nachhaltig zu begegnen wäre. Aus nachvollziehbaren Gründen wird dies jedoch nur temporär möglich sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3437

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