Sicherheit an den Straßenbahnhaltestellen verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Sicherheit an den
Straßenbahnhaltestellen verbessern Die vorgeschalteten Zeitinseln an
den genannten Straßenbahnhaltestellen sollen gewährleisten, dass Fahrgästen ein
vom motorisierten Individualverkehr unbehindertes ein- und aussteigen in die
Straßenbahn möglich ist. Die in der Anregung angesprochene Problematik
resultiert im Wesentlichen aus einem vorsätzlichen und ignoranten Verhalten
motorisierter Verkehrsteilnehmer, dem, wie aus den nachfolgenden Erläuterungen
ersichtlich, auch mit der durch den Ortsbeirat angeregten Möglichkeit
bedauerlicherweise nicht begegnet werden kann. Zur Haltestelle Rohrbachstraße stadteinwärts:
Da der Gleiskörper im Bereich der Haltestellen
stadteinwärts nicht ab markiert ist, wird er von der Straßenbahn und dem
Individualverkehr gemeinsam genutzt. Zur Sicherung der ein- und aussteigenden
Fahrgäste erfolgt die Aktivierung der so genannten Haltestellenzeitinsel erst
wenige Meter vor dem Zeitinselsignal, um dadurch sicher zu stellen, dass kein
vor Rot haltendes Kraftfahrzeug die nachfolgende Straßenbahn behindert. Würde
das Vorschaltsignal für die Zeitinsel früher ausgelöst, bestünde die Gefahr,
dass die Bahn durch sich noch in der Haltestelle befindenden Fahrzeugen an der
Einfahrt gehindert würde. Zur Haltestelle Friedberger Platz stadtauswärts:
Am Friedberger Platz in Fahrtrichtung stadtauswärts
erhält der Kfz - Verkehr am Vorschaltsignal deutlich früher Rot. Die Bahn hat
hier einen eigenen Gleiskörper, der nicht vom Individualverkehr genutzt werden
darf. Bei Einfahrt der Straßenbahn erhält der Verkehr auf der Friedberger
Landstraße Rot. Hierdurch wird erreicht, dass die aussteigenden Fahrgäste
unmittelbar nach dem Aussteigen bei Grün die Friedberger Landstraße überqueren
können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund einer zeitweise sehr hohen
Verkehrsdichte dennoch Fahrzeuge im Haltestellenbereich befinden. Nach der
Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Vorbeifahrt dieser Fahrzeuge an ein- und
aussteigenden Fahrgästen nur erlaubt, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Dass einzelne Fahrzeugführer diese eindeutige Rechtslage ignorieren ist
unstrittig, gleichwohl würde eine Änderung der Signalregelung hier keine
signifikante Änderung des vorsätzlichen Fehlverhaltens einzelner Fahrzeugführer
herbeiführen Im Ergebnis bleibt die bedauerliche
Feststellung, dass der vorsätzlichen Missachtung von Verkehrszeichen durch
motorisierte Verkehrsteilnehmer nur durch eine Präsenz der Landespolizei vor
Ort und sofortigen Ahndung von Verkehrsvergehen nachhaltig zu begegnen wäre.
Aus nachvollziehbaren Gründen wird dies jedoch nur temporär möglich sein.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3437