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Sossenheim: Sachstand Errichtung Lärmschutzwände entlang der Bundesautobahn A 66 - Papageiensiedlung (Unterliederbach - Carl-Sonnenschein-Siedlung)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Im Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) vom
  2. Mai 2020, Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach und Wiesbaden (Seite 158), hat der damals zuständige Mobilitätsdienstleister Hessen Mobil folgende Stellungnahme abgegeben: "Verkehrsrechtliche Maßnahmen: Im Bereich der Henri-Dunant-Siedlung besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen. Aktive Maßnahmen / Lärmsanierung: Hessen Mobil plant im Rahmen der Lärmsanierung die Schließung der dort vorhandenen Lärmschutzwandlücke. Verbleibende anspruchsberechtigte Haus- und Wohnungseigentümer können daher bei Hessen Mobil Anträge auf Prüfung der Bezuschussung von passivem Schallschutz (in der Regel Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen) stellen." Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Die Möglichkeiten der Stadtverwaltung auf eine beschleunigte Umsetzung sind daher begrenzt, ein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung bei bestehenden Straßen existiert grundsätzlich nicht. Der Magistrat hat die inzwischen zuständige Autobahn GmbH kontaktiert. Diese hat mitgeteilt, dass das Projekt "A66-Lärmschutzwand Sossenheim und Anbau eines Fahr- und Seitenstreifens" derzeit in der Voruntersuchung sei. Aufgrund der vielen Randbedingungen (unterführter Rad-/Gehweg; Gehwegbrücke über dem Sulzbach, Neuordnung der Ableitung des Straßenoberflächenwassers usw.) würden verschiedene Lösungsansätze geprüft. Darüber hinaus seien weitere Abstimmungen, sowohl mit den Betroffenen, als auch den Behörden erforderlich. Die vorläufige Zeitplanung gibt die Autobahn GmbH wie folgt an: Voruntersuchung: I. Quartal 2023 Vorentwurf: IV. Quartal 2025 Baurecht: IV. Quartal 2029 Bauentwurf: I. Quartal 2031 Zu
  3. Mit der "Regionaltangente West - Abschnitt Mitte" sollen die Dunantsiedlung und Sossenheim direkt an den Flughafen Frankfurt angebunden werden. Da es sich hierbei um einen Neubau handelt und nicht - wie bei der BAB 66 - um einen bestehenden Verkehrsweg, müssen die geltenden Lärmimmissionswerte der
  4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung) eingehalten werden. Die notwendige schalltechnische Begutachtung ist Bestandteil des Plangenehmigungsverfahrens der Regionaltangente West. Die Ermittlung der Gesamtverkehrslärmimmissionen aus dem öffentlichen Straßen- und Schienenverkehr ist gutachterlich ebenfalls vorgenommen worden, konkrete rechtliche Grundlagen gibt es hierzu jedoch nicht. Die RTW Planungsgesellschaft GmbH (RTW GmbH) hat dazu mitgeteilt, dass sich im Rahmen der Gesamtlärmbetrachtung ergeben hat, dass im Bereich der BAB A 66 und A 648 die Geräuscheinwirkungen der umliegenden Straßen deutlich pegelbestimmend sind und die Geräuschzunahmen an diesen Immissionsorten durch das Vorhaben RTW so gering sind, dass sie für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar sind. Insofern besteht keine Veranlassung für Maßnahmen zum Schallschutz aufgrund des Gesamtlärms (Bundesautobahn A66 / RTW-Vorhaben). Anders sieht es nach der Querung der A 66 im Bereich der Dunantsiedlung aus. Dort hat die Gesamtlärmbetrachtung ergeben, dass es an einzelnen Stellen zu einer erhöhten Lärmimmission kommt, so dass dort entlang der Bahnstrecke eine rund drei Meter hohe Lärmschutzwand geplant ist.