Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 547
Betreff: Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg Zu
- : Der Anton-Burger-Weg ist im Messprogramm des Straßenverkehrsamtes -Verkehrs-sicherheit - enthalten. Für das Jahr 2015 sind mehrere mobile Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten geplant. Die Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2014 ergaben eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 38,0 %, wobei der sanktionierbare Bereich in verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei einer Geschwindigkeit von 19 km/h beginnt. Zu 2.: Bei dem Anton-Burger-Weg zwischen Hasselhorstweg und Hainer Weg handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der optisch durch seinen niveaugleichen Ausbau auch als solcher gut erkennbar ist. Zudem ist dieser Abschnitt beidseitig mittels Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung, verkehrsberuhigter Bereich, beschildert und somit für Fahrzeugführende eindeutig als solcher erkennbar.