Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST
547
Betreff: Kontrolle der
Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg Zu 1.: Der Anton-Burger-Weg ist im Messprogramm des
Straßenverkehrsamtes -Verkehrs-sicherheit - enthalten. Für das Jahr 2015 sind
mehrere mobile Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten
geplant. Die
Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2014 ergaben eine Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich von 38,0 %, wobei der sanktionierbare Bereich in
verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei einer
Geschwindigkeit von 19 km/h beginnt. Zu 2.: Bei dem Anton-Burger-Weg zwischen Hasselhorstweg und
Hainer Weg handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der optisch
durch seinen niveaugleichen Ausbau auch als solcher gut erkennbar ist. Zudem
ist dieser Abschnitt beidseitig mittels Verkehrszeichen 325
Straßenverkehrs-Ordnung, verkehrsberuhigter Bereich, beschildert und somit für
Fahrzeugführende eindeutig als solcher erkennbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2015, OM 3828