Kontrolle der Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg
Begründung
im Anton-Burger-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass 1. die erforderliche Schrittgeschwindigkeit im Anton-Burger-Weg regelmäßig zu kontrollieren sowie zu prüfen und zu berichten welche sonstigen Maßnahmen zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit getroffen werden können; 2. die Beschilderung " Verkehrsberuhigter Bereich" auf seine Vollständigkeit hin überprüft wird. Begründung: Zwar ist der Anton-Burger Weg zwischen Hasselhorst Weg und Hainer Weg mit einem Schild als "Verkehrsberuhigter Bereich" gekennzeichnet, doch lässt sowohl der optische Eindruck als auch die Beschaffenheit des Straßenbelages zu, dass schneller als die Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Damit ist die Problematik gegeben, dass die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.