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Clemensstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 542 Betreff: Clemensstraße Zu 1.: Die Clemensstraße befindet sich zum Großteil in Privateigentum. Bei dem an der Leipziger Straße beginnenden und an der quer verlaufenden Entwässerungsrinne endenden Teilstück der Clemensstraße handelt es sich um eine öffentliche Fläche (siehe Kartenausschnitt 1). Zu 2.: Für den privaten Teil der Clemensstraße wurde im Jahr 1999 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren der Neubebauung des ehemaligen Hartmann & Braun-Geländes auf dem Grundstück eine Baulast für eine öffentliche Gehverbindung auf einem rund 3,5 Meter breiten Streifen eingetragen (siehe Kartenausschnitt 2). Es existieren keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen zwischen Magistrat und Eigentümerin hinsichtlich einer öffentlichen Nutzung der Platzfläche an der Clemensstraße bzw. der Verbindung zur Wildunger Straße. Zu 3.: Über die Beschäftigung eines privaten Sicherheitsdienstes auf der Platzfläche liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Da es sich um Privatgelände handelt, kann die Grundstückseigentümerin von ihrem Verfügungsrecht Gebrauch machen und einen Sicherheitsdienst beschäftigen, ohne dies mit dem Magistrat abzustimmen. Kartenauszug 1: Kartenauszug 2: Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2018, V 1057

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