Clemensstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 542 Betreff: Clemensstraße Zu 1.: Die Clemensstraße befindet sich zum
Großteil in Privateigentum. Bei dem an der Leipziger Straße beginnenden und an
der quer verlaufenden Entwässerungsrinne endenden Teilstück der Clemensstraße
handelt es sich um eine öffentliche Fläche (siehe Kartenausschnitt 1). Zu 2.: Für den privaten Teil der Clemensstraße wurde im Jahr
1999 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren der Neubebauung des ehemaligen
Hartmann & Braun-Geländes auf dem Grundstück eine Baulast für eine
öffentliche Gehverbindung auf einem rund 3,5 Meter breiten Streifen eingetragen
(siehe Kartenausschnitt 2). Es existieren keine weiteren vertraglichen
Vereinbarungen zwischen Magistrat und Eigentümerin hinsichtlich einer
öffentlichen Nutzung der Platzfläche an der Clemensstraße bzw. der Verbindung
zur Wildunger Straße. Zu 3.: Über die Beschäftigung eines privaten
Sicherheitsdienstes auf der Platzfläche liegen dem Magistrat keine
Informationen vor. Da es sich um Privatgelände handelt, kann die
Grundstückseigentümerin von ihrem Verfügungsrecht Gebrauch machen und einen
Sicherheitsdienst beschäftigen, ohne dies mit dem Magistrat abzustimmen.
Kartenauszug 1: Kartenauszug 2: Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.11.2018, V
1057