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Integrierter Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17 und 2022/23

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 542 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17 und 2022/23 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 ist das Neubaugebiet Stadtentwicklungsmaßnahme 3 in Bornheim/Seckbach (SEM 3) sowohl im Planungsbezirk 3 (Comeniusschule, Valentin-Senger-Schule) als auch im Planungsbezirk 4 (Zentgrafenschule, Kirchnerschule) als Wohnbaupotential aufgeführt. Das sogenannte "Innovationsquartier" ist ein Teil der SEM 3 und damit in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen. Dem durch die SEM 3 erhöhten Bedarf an Grundschulplätzen wird durch die Maßnahme "Errichtung einer Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3" entsprochen. Im Ortsbezirk 3 wird an allen drei öffentlichen Grundschulen inklusiv unterrichtet. Die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Klassengröße. Gemäß der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 23.05.2017 beträgt die Schülerhöchstzahl 25 pro Grundschulklasse. Zu 1. Aufgrund steigender Schülerzahlen wird der Schulentwicklungsplan jährlich fortgeschrieben, um dem Bedarf an Schulplätzen zu entsprechen. Im Kontext der Fortschreibung 2017-2021 wird der Magistrat alle elf Planungsbezirke prüfen und Lösungsmöglichkeiten für notwendige Kapazitätsanpassungen entwickeln. Somit werden auch die Grundschulbezirke im Ortsbezirk 3 überprüft. Zu 2. Für die Merianschule sieht der Magistrat den Bedarf an Schulplätzen aus dem eigenen Schulbezirk gegeben, so dass hier keine Überkapazitäten bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 603