Integrierter Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17 und 2022/23
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
542
Betreff: Integrierter
Schulentwicklungsplan 2016-2020 hier: Grundschüler im Ortsbezirk 3 2016/17
und 2022/23 Die Anfrage wird wie folgt
beantwortet: Vorbemerkung: In der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans 2016-2020 ist das Neubaugebiet Stadtentwicklungsmaßnahme
3 in Bornheim/Seckbach (SEM 3) sowohl im Planungsbezirk 3 (Comeniusschule,
Valentin-Senger-Schule) als auch im Planungsbezirk 4 (Zentgrafenschule,
Kirchnerschule) als Wohnbaupotential aufgeführt. Das sogenannte
"Innovationsquartier" ist ein Teil der SEM 3 und damit in die
Schulentwicklungsplanung aufgenommen. Dem durch die SEM 3 erhöhten Bedarf an
Grundschulplätzen wird durch die Maßnahme "Errichtung einer Grundschule im
Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3" entsprochen. Im Ortsbezirk 3 wird an allen drei öffentlichen
Grundschulen inklusiv unterrichtet. Die inklusive Beschulung der Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf hat keine unmittelbare
Auswirkung auf die Klassengröße. Gemäß der Verordnung über die Festlegung der
Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom
23.05.2017 beträgt die Schülerhöchstzahl 25 pro Grundschulklasse. Zu 1. Aufgrund steigender Schülerzahlen wird der
Schulentwicklungsplan jährlich fortgeschrieben, um dem Bedarf an Schulplätzen
zu entsprechen. Im Kontext der Fortschreibung 2017-2021 wird der
Magistrat alle elf Planungsbezirke prüfen und Lösungsmöglichkeiten für
notwendige Kapazitätsanpassungen entwickeln. Somit werden auch die
Grundschulbezirke im Ortsbezirk 3 überprüft. Zu 2. Für die Merianschule sieht der Magistrat den Bedarf
an Schulplätzen aus dem eigenen Schulbezirk gegeben, so dass hier keine
Überkapazitäten bestehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.09.2017, V 603