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Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 540 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Eine Zufahrt mit PKWs des allgemeinen Publikumsverkehrs in den Park ist vom Magistrat nicht erwünscht. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort der Behindertenparkplätze ist aus der Sicht des Magistrats nicht sinnvoll. Am Ende der Arolser Straße befinden sich PKW-Stellplätze. Diese befinden sich in näherer Entfernung zum Café-Gebäude als der vorgeschlagene Standort an der Auerfeldstraße. Zudem ist der Fußweg zwischen der Arolser Straße und dem Café als offizieller Zugangsweg dorthin durchgehend beleuchtet worden. Der Magistrat wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erwirken, die an der beschriebenen Stelle in der Arolser Straße das Markieren von zwei Behindertenparkplätzen veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4261