Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST
540
Betreff: Einrichtung von
zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Eine Zufahrt mit PKWs des
allgemeinen Publikumsverkehrs in den Park ist vom Magistrat nicht
erwünscht.
Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene
Standort der Behindertenparkplätze ist aus der Sicht des Magistrats nicht
sinnvoll. Am Ende der
Arolser Straße befinden sich PKW-Stellplätze. Diese befinden sich in näherer
Entfernung zum Café-Gebäude als der vorgeschlagene Standort an der
Auerfeldstraße. Zudem ist
der Fußweg zwischen der Arolser Straße und dem Café als offizieller Zugangsweg
dorthin durchgehend beleuchtet worden. Der Magistrat wird eine verkehrsrechtliche Anordnung
erwirken, die an der beschriebenen Stelle in der Arolser Straße das Markieren
von zwei Behindertenparkplätzen veranlasst. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.06.2015, OM 4261