Wirksame Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
535
Betreff: Wirksame
Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung
einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands Nach einem Erlass des Hessischen
Verkehrsministeriums ist die Installation sogenannter Pförtnerampeln zum Zwecke
der Verkehrslenkung unzulässig. Der Magistrat sieht sich deshalb außerstande,
die Ortsbeiratsanregung umzusetzen. Anlage 1 (ca. 584 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16