Wirksame Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 535
Betreff: Wirksame Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands Nach einem Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums ist die Installation sogenannter Pförtnerampeln zum Zwecke der Verkehrslenkung unzulässig. Der Magistrat sieht sich deshalb außerstande, die Ortsbeiratsanregung umzusetzen. Anlage 1 (ca. 584 KB)