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Wirksame Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 535 Betreff: Wirksame Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg durch Einrichtung einer Pförtnerampel hier: Klärung des Sachstands Nach einem Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums ist die Installation sogenannter Pförtnerampeln zum Zwecke der Verkehrslenkung unzulässig. Der Magistrat sieht sich deshalb außerstande, die Ortsbeiratsanregung umzusetzen. Anlage 1 (ca. 584 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16