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Restaurantbetrieb Friesengasse 22

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 534

Betreff: Restaurantbetrieb Friesengasse 22 Weder für das vom Ortsbeirat genannte Café noch für den Wirtschaftsgarten liegt derzeit eine Baugenehmigung vor. Daher hat der Magistrat bereits ein entsprechendes Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Beendigung der Nutzung eingeleitet. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Café-Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die Betreiberin des Cafés erwägt die Fortführung der Nutzung der Räume im Erdgeschoss ohne Wirtschaftsgarten und die Einreichung eines entsprechenden Bauantrags zur nachträglichen Legalisierung. Für diesen Fall ist möglicherweise eine Baugenehmigung zu erteilen.

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