Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Wunsch allen Verkehrsteilnehmer:innen einen möglichst störungsfreien Weg ohne Wartezeiten durch das Stadtgebiet zu ermöglichen, ist nachvollziehbar und wird bei Planungen auch angestrebt. In der Praxis sind dem jedoch - bedingt durch technische und physikalische Rahmenbedingungen - Grenzen gesetzt. Es sind für alle Verkehrsteilnehmer:innen Mindestgrünzeiten und Schutzzeiten, die aus der Differenz zwischen Räum- und Einfahrweg zu dem Konfliktpunkt der jeweiligen Verkehrsströme bestimmt werden, zu berücksichtigen. Vorgaben hierzu sind in den deutschlandweit angewendeten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) definiert. Die Fußgängerfurt auf der Mainzer Landstraße in Höhe der Wickerer Straße erstreckt sich über den gesamten Fahrbahnquerschnitt inklusive der Gleistrasse der Straßenbahn (ca. 19,00 m). Die Signalanlage wird verkehrsabhängig koordiniert gesteuert. Der Fußverkehr erhält jeweils nur auf Anforderung eine Freigabe. Der ÖPNV wird an der Anlage beschleunigt. Liegt nun eine Anforderung für die Fußgängerquerung vor, so prüft die vorhandene Steuerung, ob eine Freigabe des Fußverkehrs noch vor dem Eintreffen der nächsten Straßenbahn unter Berücksichtigung der Mindestfreigabe und der anschließenden Schutzzeit erfolgen kann. Sollte bereits eine Anmeldung einer Straßenbahn vorliegen, so wird diese zuerst freigeschaltet. Die Grünzeit für den Fußverkehr wird dann nachgeholt. Eine Änderung der Schaltung zugunsten des Fußverkehrs hätte massive negative Auswirkungen auf die gesamte Verkehrsabwicklung, insbesondere aber für den ÖPNV. Aufgrund der hohen Taktdichte auf der Mainzer Landstraße käme es vermehrt zu Behinderungen und Einschränkungen im Straßenbahnverkehr. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.

Verknüpfte Vorlagen