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Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen sind bereits vor ca. 120 Jahren verstorben. Seitdem wurden die Eigentumsverhältnisse seitens des Nachlassgerichts bzw. des Grundbuchamtes nicht neu festgestellt. Aufgrund vorhandener Erbscheine ist jedoch davon auszugehen, dass es sogenannte Erbeserben gibt. Die Feststellung, wer mittlerweile Eigentümer:in des Grundstücks ist, obliegt dem Amtsgericht. Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse steht das Umweltamt seit Monaten erfolglos in regelmäßigem Kontakt mit dem Amtsgericht. In der Vergangenheit wurde durch einen Aushang an dem Grundstück versucht, Hinweise auf eine verantwortliche Person zu erhalten. Hierauf gab es Hinweise, die jedoch alle nach Überprüfung und Kontaktaufnahme zu keinem Ergebnis führten. Die Ersatzvornahme ist rechtlich gesehen ein Zwangsmittel, das festgesetzt werden kann, wenn ein rechtskräftiger Verwaltungsakt nicht befolgt wird. Da die Eigentumsverhältnisse derzeit unklar sind, steht niemand zur Verfügung, an wen das Umweltamt eine Beseitigungsverfügung erlassen könnte. Die Beräumung des eingezäunten Grundstückes ohne eine vorherige Verfügung würde ein Eingriff in die Grundrechte der tatsächlichen Eigentümer:in darstellen und kann daher nicht in Betracht gezogen werden. Der Magistrat wird umgehend tätig werden, nachdem die Klärung der Eigentumsverhältnisse durch das Amtsgericht abgeschlossen ist.

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