Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 530
Betreff: Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring Der Magistrat hat veranlasst, dass die Mäharbeiten ab 2017 wieder im Sinne der Ortsbeiratsanregung abgeändert werden. Für den Fall, dass die Schallschutzmauer errichtet wird, ist sicherlich im Rahmen der Bauarbeiten und evtl. zur Einrichtung der hier notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen mit Schäden an der Vegetationsdecke zu rechnen. Bei der Vertragsgestaltung zur Nutzung der an den Gleiskörper angrenzenden öffentlichen Grünflächen wird der Magistrat dem Bauherrn die Wiederherstellungskosten auferlegen. Dabei wird der Magistrat bei der Vertragsgestaltung auch den Vorschlag des Ortsbeirates einfließen lassen und soweit möglich in seinem Sinne umsetzen.