Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Schon in dem Bericht B 289 aus dem Jahr 2001 in gleicher Angelegenheit wurde ausführlich dargelegt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, den fraglichen Bereich ohne bauliche Veränderungen als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325/326 StVO) auszuweisen. Aus den o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.