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Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Schon in dem Bericht B 289 aus dem Jahr 2001 in gleicher Angelegenheit wurde ausführlich dargelegt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, den fraglichen Bereich ohne bauliche Veränderungen als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325/326 StVO) auszuweisen. Aus den o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333 Antrag vom 03.05.2015, OF 324/11