Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST
528
Betreff: Verkehrsberuhigter
Bereich in der Wilhelmshöher Straße Schon in dem Bericht B 289 aus
dem Jahr 2001 in gleicher Angelegenheit wurde ausführlich dargelegt, dass es
aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, den fraglichen Bereich ohne bauliche
Veränderungen als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325/326 StVO) auszuweisen. Aus
den o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333
Antrag vom
03.05.2015, OF
324/11