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Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Schon in dem Bericht B 289 aus dem Jahr 2001 in gleicher Angelegenheit wurde ausführlich dargelegt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, den fraglichen Bereich ohne bauliche Veränderungen als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325/326 StVO) auszuweisen. Aus den o.g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.