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Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 3333/05 OBR 11; ST 528/05 Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgenden Punkt aufzunehmen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A 661, in Seckbach, wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - einzurichten und dementsprechend baulich zu verändern. Begründung: Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder zu schnell befahren. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig.

Inhalt

Antrag vom 03.05.2015, OF 324/11

Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 3333/05 OBR 11; ST 528/05 Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgenden Punkt aufzunehmen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A 661, in Seckbach, wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - einzurichten und dementsprechend baulich zu verändern. Begründung: Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder zu schnell befahren. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 41
OBR 11
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 629 2015 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle