Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST
521
Betreff: Waldschulstraße -
schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Für den Abschnitt der
Waldschulstraße nördlich der Mainzer Landstraße wird die Benutzungspflicht des
Radweges aufgehoben. Wo
der verbleibende Radweg baulich weiter erkennbar ist, wird er zukünftig als
"Anderer Radweg" eingeordnet und kann von Radfahrern benutzt werden. Soweit
erforderlich, werden an einzelnen Streckenabschnitten noch zusätzliche
Markierungen aufgetragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852