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Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Für den Abschnitt der Waldschulstraße nördlich der Mainzer Landstraße wird die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben. Wo der verbleibende Radweg baulich weiter erkennbar ist, wird er zukünftig als "Anderer Radweg" eingeordnet und kann von Radfahrern benutzt werden. Soweit erforderlich, werden an einzelnen Streckenabschnitten noch zusätzliche Markierungen aufgetragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852

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