Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521
Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Für den Abschnitt der Waldschulstraße nördlich der Mainzer Landstraße wird die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben. Wo der verbleibende Radweg baulich weiter erkennbar ist, wird er zukünftig als "Anderer Radweg" eingeordnet und kann von Radfahrern benutzt werden. Soweit erforderlich, werden an einzelnen Streckenabschnitten noch zusätzliche Markierungen aufgetragen.