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Verbreiterung Fußweg/Neubau Fahrradweg entlang der Dortelweiler Straße zwischen Neubaugebiet "Waterpark" und westlichem Parkplatz Bornheimer Friedhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 520 Betreff: Verbreiterung Fußweg/Neubau Fahrradweg entlang der Dortelweiler Straße zwischen Neubaugebiet "Waterpark" und westlichem Parkplatz Bornheimer Friedhof Der Magistrat hat die Möglichkeiten zur Radverkehrsführung über den vom Ortsbeirat angesprochenen Abschnitt der Dortelweiler Straße und den Kleingartenweg bereits im Rahmen der Vorplanung zur Radroute Innenstadt - Nieder-Erlenbach geprüft. Dabei wurde eine Planung erarbeitet, die eine Inanspruchnahme von Flächen des Wasserparks bzw. des angrenzenden Kleingartengeländes zugunsten der Verkehrsfläche vorsieht. Diese Inanspruchnahme entspricht der Begrenzung der Verkehrsfläche des für diesen Bereich derzeit rechtsgültigen B-Planes NO 41b Nr.1. Die Planung sieht bei der Neuaufteilung des Straßenraums die Integration des vorhandenen Baumbestandes vor, der Fahrbahnverlauf verschwenkt daher in Höhe der Einmündung des Wasserleitungsweges zwischen dem Friedhof Bornheim und den nördlich angrenzenden Kleingärten. Im südlichen Abschnitt (Höhe Friedhof Bornheim) wird der östliche Bord beibehalten. Die Fahrbahn wird auf 7,50 m verbreitert, wobei in jede Fahrtrichtung ein 1,50 m breiter Schutzstreifen abmarkiert wird. Für den westlich angrenzenden Gehweg ist eine Breite von ca. 2,15 m vorgesehen. Im nördlichen Abschnitt (Höhe Kleingartengelände) wird der westliche Bord beibehalten. Auch hier wird die Fahrbahn auf 7,50 m verbreitert und mit 1,50 m breiten Schutzstreifen je Fahrtrichtung abmarkiert. Der östlich angrenzende Gehweg wird hier mit einer Breite von ca. 2,35 m dimensioniert. Im Norden schließt die Planung an den dort vorhandenen Kreisverkehrsplatz an. Im Süden wird die Planung in Höhe der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage (FG-LSA) an den Bestand angeschlossen, sodass der Radverkehr in nördlicher Fahrtrichtung vom Kleingartenweg kommend im Zuge der FG-LSA über die Fahrbahn geführt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4845