Monte Scherbelino - eine ewige Baustelle?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2007, ST 520 Betreff: Monte Scherbelino - eine ewige Baustelle? Mit der Umsetzung der für die
ehemalige Abfalldeponie "Monte Scherbelino" der Stadt Frankfurt am Main
von der Genehmigungsbehörde geforderten Sanierungsmaßnahmen wurde im Jahr 1992
durch den bis Ende 1995 dauernden Bau der den Müllberg im Untergrund
umschließenden Dichtwand begonnen. Es folgten die Abdichtung des Bereiches der
rund 1,8 km langen Dichtwand, sowie der Bau einer rund 3,3 km langen
Druckleitung für den Transport von Deponiesickerwasser zur Anschlussstelle an
die städtische Kanalisation in der Babenhäuser Landstraße. Danach folgte eine 3-jährige Unterbrechung
der Bauaktivitäten aufgrund der am gleichen Standort beabsichtigten Einrichtung
einer neuen Deponie für Bauschutt und sonstige kontaminierte Abfälle. Nachdem
der entsprechende Antrag auf Planfeststellung vom Magistrat 1999 zurückgezogen
wurde, konnte die Planung und Ausführung der restlichen Sanierungsmaßnahmen der
"alten" Deponie fortgeführt werden. Zurzeit befinden sich davon noch folgende
Sanierungsmaßnahmen in der Ausführung: 1.
Dichtungstopfbewirtschaftung, 2. Hydraulische
Sanierung der Grundwasser-Schadstofffahne, einschließlich des Haldenweihers,
3. Vorbehandlung des kontaminierten
Grundwassers und des Deponiesickerwassers,
4.
Oberflächenabdichtung und Abdeckung der Deponie. Die noch in Angriff zu nehmenden Maßnahmen
sind: 5. Fassung und
Entsorgung/Verwertung des Deponiegases, 6. Rekultivierung der abgedichteten
und abgedeckten sowie der sonstig gerodeten Flächen. Der aktuelle Sachstand zu den einzelnen
Maßnahmen und deren Einfluss auf den Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes
für die Öffentlichkeit stellt sich wie folgt dar: Zu 1. Dichtungstopfbewirtschaftung Diese Maßnahme besteht aus dem
Abschöpfen kontaminierten Deponiesickerwassers aus dem durch den Bau der
Dichtwand entstandenen sog. Dichtungstopf. Dabei muss der Wasserspiegel im
Dichtungstopf dauernd 30 cm unter dem Grundwasserspiegel außerhalb gehalten
werden, um ein Austreten von Sickerwasser ins Grundwasser zu verhindern.
Hierfür wird der Sicker- und Grundwasserstand kontinuierlich gemessen und die
Sickerwasserentnahme entsprechend gesteuert. Das Deponiesickerwasser, das sich
in einer innerhalb der Dichtwand befindlichen Ausgleichsrigole sammelt, wird
aus insgesamt 4 Rigolenbrunnen abgepumpt und zur Vorbehandlungsanlage
geleitet. Die Dichtungstopfbewirtschaftung kann und
muss auch nach Freigabe des Geländes an die Öffentlichkeit weitergeführt
werden. Zu 2. Hydraulische Sanierung der
Grundwasser-Schadstofffahne, einschließlich des Haldenweihers Hier handelt es sich um die Entnahme aus
hierfür eingerichteten Sanierungsbrunnen von vor der Umschließung der Deponie
mit einer Dichtwand abgeströmten schadstoffbelasteten Grundwassers. Diese
Maßnahme wurde am 26.05.2003 mit einem ersten Teilsanierungsschritt begonnen,
der noch etwa 2 bis 3 Jahre andauern wird. Ob bzw. wie viele weitere
Teilsanierungsschritte durchzuführen sind, hängt einerseits von dem Erfolg des
ersten Schrittes und andererseits von dem Ergebnis des zurzeit durchgeführten
Belüftungsversuches des Haldenweihers ab. Sollte letzterer einen positiven
Effekt auf die Qualität des Grundwassers im Abstrom der Deponie haben, könnte
die Gesamtdauer der hydraulischen Sanierung wesentlich verkürzt werden.
Eine Freigabe des
Geländes an die Öffentlichkeit hängt nicht vom Abschluss dieser Maßnahme ab, da
die hydraulische Sanierung auch nach Wiedereröffnung dieses
Naherholungsgebietes weiter betrieben werden kann. Zu 3. Vorbehandlung des kontaminierten Grundwassers
und des Deponiesickerwassers Die hierfür vor Ort gebaute Anlage wurde
ebenfalls am 26.05.2003 in Betrieb genommen und wird seither ununterbrochen
betrieben. Ein Ende des Betriebes dieser Anlage ist nicht vorauszusehen, da
zumindest Deponiesickerwasser immer, wenn auch in geringeren Mengen als heute,
anfallen wird und vorbehandelt werden muss. Wie auch die hydraulische Sanierung und die
Dichtungstopfbewirtschaftung hat diese Maßnahme keinen Einfluss auf den
Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes für die Öffentlichkeit.
Zu 4. Oberflächenabdichtung und Abdeckung der
Deponie Der Bereich, der im Jahr 1995 rings um die
Deponie fertig gestellten Dichtwand ( 7,8 ha), wurde 1996 abgedichtet,
abgedeckt und anschließend begrünt. Mit der Abdichtung und Abdeckung des
eigentlichen Müllberges wurde im Monat Mai 2003 begonnen. Seitdem wird die
Maßnahme ohne Unterbrechung, es sei denn wegen Schlechtwetters, weitergeführt.
Die an eine Baufirma vergebene Leistung ist bis dato zu etwa 55 %
durchgeführt. Vom Abschluss dieser
Maßnahme ist der Zeitpunkt der Wiedereröffnung des Geländes für die
Öffentlichkeit insofern abhängig, als die Rekultivierung, als letzte Maßnahme,
erst auf abgedichteten bzw. abgedeckten Flächen erfolgen kann. Mit dem
Abschluss dieser Maßnahme ist, laut aktuellem Bauzeitenplan der ausführenden
Firma, Ende Februar 2009 zu rechnen. Die relativ lange Bauzeit resultiert
sowohl aus den großen Mengen einzubauender Erdmaterialien (rd. 1 Mio. m3), als
auch aus der Tatsache, dass der Einbau einiger Materialien mit sehr
zeitaufwendigen Spezialverfahren geschieht und nur bei dafür optimalen
Witterungsverhältnissen durchgeführt werden kann. Zu 5. Fassung und Entsorgung/Verwertung des
Deponiegases Zurzeit werden in den Abfallkörper 5
Gasbrunnen und 7 Gaspegel abgeteuft. An den Gasbrunnen werden sodann
Gasabsaugversuche zwecks Ermittlung der noch vorhandenen Deponiegasproduktion
durchgeführt. Die Gaspegel sollen zur Kontrolle einer eventuellen Migration des
Deponiegases in benachbarte, unabgedichtete Bereiche (z.B. vorhandener
Waldsaum) dienen. Anhand des Ergebnisses der Gasabsaugversuche
wird sodann über die Art der Entsorgung bzw. Verwertung des Deponiegases
entschieden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass
hier eine passive Entgasung (z.B. über Biofilter) zur Anwendung kommt. In einem
solchen Fall würde diese Maßnahme eine Freigabe zur Freizeitnutzung des
Geländes nicht verzögern. Zu 6. Rekultivierung der abgedichteten und
abgedeckten sowie der sonstig gerodeten Flächen In dem entlang der Dichtwand abgedichteten
Bereich (s. Punkt 4) wurden in den Jahren 1999 und 2000 rund 2,3 ha mit
einheimischen Strauch- und Baumarten bepflanzt. Da die Oberflächenabdichtung der Deponie in
einzelnen Bauabschnitten durchgeführt und fertig gestellt wird, kann die sich
daran anschließende Rekultivierung bereits vor Abschluss der gesamten
Abdichtungsmaßnahme beginnen. Es ist davon auszugehen, dass Teilflächen der
Deponie bereits in der Pflanzperiode der Winterhalbjahre 2007/2008 und
2008/2009 rekultiviert werden können. Die für die Materialbereitstellungsfläche
und die Baustelleneinrichtung gerodeten Flächen können jedoch erst nach
Abschluss der Baumaßnahme und Baustellenräumung bepflanzt werden. Die
Bepflanzung dieser Flächen kann erst in der Pflanzperiode 2009/2010
abgeschlossen werden. Unter den geschilderten Voraussetzungen kann
das Gelände des Monte Scherbelino frühestens Mitte des Jahres 2010 für die
Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet freigegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.02.2007, V 262
Antrag vom
27.08.2014, OF
900/5
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3462