Monte Scherbelino
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST
1493
Betreff: Monte
Scherbelino Die folgenden Sanierungsmaßnahmen
an der Deponie Monte Scherbelino sind in Umsetzung und Planung: 1. Oberflächenabdichtung: Im Jahr 2003 wurde begonnen, die Deponieoberfläche
auf großen Teilbereichen mit einer mineralischen Abdichtung zu versehen und
geeigneten Rekultivierungsboden aufzubringen. Die Baumaßnahme hat dazu geführt,
dass der Deponiekörper neu modelliert wurde und nur noch eine Plateaufläche
vorhanden ist. Bedingt durch zwei Insolvenzen der beauftragten Unternehmen und
Planungsänderungen hat sich die Fertigstellung gegenüber der letzten
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2007, ST 520, erheblich verzögert und
wird nach derzeitigem Zeitplan erst im Spätsommer 2015 abgeschlossen sein.
2. Deponieentgasung: Nach erfolgter Abdichtung muss an insgesamt 5
Gasbrunnen ein Absaugversuch durchgeführt werden, um das Gaspotenzial der
Deponie zu ermitteln und Maßnahmen zur Abreinigung / Verwertung des Gases
planen zu können.
3. Grundwassersanierung: Das vor der Umschließung der Deponie
mit einer Dichtwand bereits abgeströmte schadstoffbelastete Grundwasser wurde
in der Vergangenheit über Sanierungsbrunnen gefasst und gereinigt. Seit einigen
Jahren werden die Schadstoffe im Grundwasser durch eine innovative Methode
mittels Belüftung des Scherbelino-Weihers saniert und der Erfolg durch ein
umfangreiches Beobachtungsprogramm kontrolliert. 4. Rekultivierung: Nach Herstellung der Oberflächenabdichtung soll der
Monte Scherbelino ab Winter 2015 / 2016 mit geeigneten Bäumen und Sträuchern
bepflanzt werden, Teilflächen wurden bereits sukzessive begrünt. Es sind
zukünftig auch größere Freiflächen eingeplant, die über ein Fußwegenetz auf dem
Plateau erreichbar sind und zum Blick in das Umland einladen. Eine Öffnung des
Zauns wird erst nach dem erfolgreichen Anwuchs der Bäume und Sträucher etwa im
Jahr 2020 möglich sein. Dieser Sachverhalt war in der Stellungnahme vom
29.03.2007, ST 520, nicht berücksichtigt. 5. Zukünftige Nutzung und langfristige
Nachsorgemaßnahmen: Zukünftig soll der Monte Scherbelino nur der
Naherholung dienen; eine intensive Freizeitnutzung, wie in den 70er und 80er
Jahren mit der entsprechenden Infrastruktur (Spielplätze, Parkmöglichkeiten)
ist nicht mehr vorgesehen und auch durch den rechtsgültigen Sanierungsbescheid
des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht erlaubt. Daher soll auch die ehemalige
Bodenlagerungsfläche mit einer Größe von ca. 7,5 ha nicht aufgeforstet werden.
Hier wird sich nach den Planungen des Umweltamtes eine "Wildnis" entwickeln.
Nachdem die letzten Bodenhalden abgetragen sind, soll sich auf dem Areal am Fuß
der Deponie eine vielfältige und artenreiche Flora und Fauna ungestört
ausbreiten können. Die Entwicklung der Fläche wird wissenschaftlich durch das
Naturforschungsinstitut Senckenberg begleitet und soll Besuchern über Pfade und
Wege zugänglich sein. Im Rahmen der Deponienachsorge sind durch die Stadt
Frankfurt am Main noch über Jahrzehnte Messungen und Kontrollen an Boden,
Grundwasser und Deponiegas durchzuführen. Dies dient den Behörden gegenüber als
Nachweis, dass nach den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen vom Monte Scherbelino
keine Umweltgefährdung mehr ausgeht. Der künstlich gewachsene Berg ist in
seiner Gesamtheit betrachtet ein technisches Bauwerk, das einer dauerhaften
Kontrolle bedarf. Der Zutritt wird in Bereichen mit technischen Anlagen
(Gasbrunnen, sensible Messeinrichtungen etc.) aus Sicherheitsgründen auf Dauer
leider nicht möglich sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2014, OM 3462