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Monte Scherbelino

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1493 Betreff: Monte Scherbelino Die folgenden Sanierungsmaßnahmen an der Deponie Monte Scherbelino sind in Umsetzung und Planung: 1. Oberflächenabdichtung: Im Jahr 2003 wurde begonnen, die Deponieoberfläche auf großen Teilbereichen mit einer mineralischen Abdichtung zu versehen und geeigneten Rekultivierungsboden aufzubringen. Die Baumaßnahme hat dazu geführt, dass der Deponiekörper neu modelliert wurde und nur noch eine Plateaufläche vorhanden ist. Bedingt durch zwei Insolvenzen der beauftragten Unternehmen und Planungsänderungen hat sich die Fertigstellung gegenüber der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2007, ST 520, erheblich verzögert und wird nach derzeitigem Zeitplan erst im Spätsommer 2015 abgeschlossen sein. 2. Deponieentgasung: Nach erfolgter Abdichtung muss an insgesamt 5 Gasbrunnen ein Absaugversuch durchgeführt werden, um das Gaspotenzial der Deponie zu ermitteln und Maßnahmen zur Abreinigung / Verwertung des Gases planen zu können. 3. Grundwassersanierung: Das vor der Umschließung der Deponie mit einer Dichtwand bereits abgeströmte schadstoffbelastete Grundwasser wurde in der Vergangenheit über Sanierungsbrunnen gefasst und gereinigt. Seit einigen Jahren werden die Schadstoffe im Grundwasser durch eine innovative Methode mittels Belüftung des Scherbelino-Weihers saniert und der Erfolg durch ein umfangreiches Beobachtungsprogramm kontrolliert. 4. Rekultivierung: Nach Herstellung der Oberflächenabdichtung soll der Monte Scherbelino ab Winter 2015 / 2016 mit geeigneten Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, Teilflächen wurden bereits sukzessive begrünt. Es sind zukünftig auch größere Freiflächen eingeplant, die über ein Fußwegenetz auf dem Plateau erreichbar sind und zum Blick in das Umland einladen. Eine Öffnung des Zauns wird erst nach dem erfolgreichen Anwuchs der Bäume und Sträucher etwa im Jahr 2020 möglich sein. Dieser Sachverhalt war in der Stellungnahme vom 29.03.2007, ST 520, nicht berücksichtigt. 5. Zukünftige Nutzung und langfristige Nachsorgemaßnahmen: Zukünftig soll der Monte Scherbelino nur der Naherholung dienen; eine intensive Freizeitnutzung, wie in den 70er und 80er Jahren mit der entsprechenden Infrastruktur (Spielplätze, Parkmöglichkeiten) ist nicht mehr vorgesehen und auch durch den rechtsgültigen Sanierungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt nicht erlaubt. Daher soll auch die ehemalige Bodenlagerungsfläche mit einer Größe von ca. 7,5 ha nicht aufgeforstet werden. Hier wird sich nach den Planungen des Umweltamtes eine "Wildnis" entwickeln. Nachdem die letzten Bodenhalden abgetragen sind, soll sich auf dem Areal am Fuß der Deponie eine vielfältige und artenreiche Flora und Fauna ungestört ausbreiten können. Die Entwicklung der Fläche wird wissenschaftlich durch das Naturforschungsinstitut Senckenberg begleitet und soll Besuchern über Pfade und Wege zugänglich sein. Im Rahmen der Deponienachsorge sind durch die Stadt Frankfurt am Main noch über Jahrzehnte Messungen und Kontrollen an Boden, Grundwasser und Deponiegas durchzuführen. Dies dient den Behörden gegenüber als Nachweis, dass nach den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen vom Monte Scherbelino keine Umweltgefährdung mehr ausgeht. Der künstlich gewachsene Berg ist in seiner Gesamtheit betrachtet ein technisches Bauwerk, das einer dauerhaften Kontrolle bedarf. Der Zutritt wird in Bereichen mit technischen Anlagen (Gasbrunnen, sensible Messeinrichtungen etc.) aus Sicherheitsgründen auf Dauer leider nicht möglich sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3462

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