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Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 514 Betreff: Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied Der Magistrat weist einführend darauf hin, dass sich die in Rede stehende Örtlichkeit in einer Tempo-30-Zone befindet und zur Anlage eines Fußgängerüberwegs über die grundsätzlichen Vorgaben der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) hinaus eine besondere Gefahrenlage erkennbar sein muss. Eine solche besondere Gefahrenlage vermag der Magistrat nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen. Zwar hat die zwischenzeitlich durchgeführte Verkehrszählung ergeben, dass die durchschnittliche stündliche Fußgängerfrequenz mit 52 querenden Personen knapp den von der R-FGÜ 2001 geforderten Mindestwert von 50 Fußgängern stündlich überschreitet, die KFZ-Menge von die Querung passierenden mindestens 200 Fahrzeugen wird jedoch zu jedem Zeitpunkt deutlich unterschritten. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einer Umsetzung der Anregung absieht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3390