Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST
514
Betreff: Fußgängerüberweg
über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied Der Magistrat weist einführend
darauf hin, dass sich die in Rede stehende Örtlichkeit in einer Tempo-30-Zone
befindet und zur Anlage eines Fußgängerüberwegs über die grundsätzlichen
Vorgaben der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) hinaus eine besondere Gefahrenlage erkennbar sein muss. Eine
solche besondere Gefahrenlage vermag der Magistrat nach sorgfältiger Prüfung
nicht zu erkennen. Zwar hat die zwischenzeitlich durchgeführte Verkehrszählung
ergeben, dass die durchschnittliche stündliche Fußgängerfrequenz mit 52
querenden Personen knapp den von der R-FGÜ 2001 geforderten Mindestwert von 50
Fußgängern stündlich überschreitet, die KFZ-Menge von die Querung passierenden
mindestens 200 Fahrzeugen wird jedoch zu jedem Zeitpunkt deutlich
unterschritten. Vor diesem
Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er von einer Umsetzung
der Anregung absieht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2014, OM 3390