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Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1557

Betreff: Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied Vorläufige Stellungnahme: Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) ein bestimmtes Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen erforderlich. Deshalb wird zunächst eine Verkehrszählung außerhalb der Schulferien durchgeführt. Nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse erfolgt eine abschließende Stellungnahme.