Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1557
Betreff: Fußgängerüberweg über die Werner-Bockelmann-Straße in Nied Vorläufige Stellungnahme: Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist gemäß den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) ein bestimmtes Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen erforderlich. Deshalb wird zunächst eine Verkehrszählung außerhalb der Schulferien durchgeführt. Nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse erfolgt eine abschließende Stellungnahme.