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Parken in Höchst neu gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 513 Betreff: Parken in Höchst neu gestalten Der Magistrat hat mit dem Bericht B 47 vom 16.01.2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004, § 7104) einen Vorschlag für ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für Höchst vorgelegt, das im Grundsatz bereits den unter 1.a) bis d) genannten Zielen folgt. Eine zeitnahe Umsetzung des Konzeptes wurde jedoch seinerzeit zunächst nicht weiterverfolgt, da auf der Grundlage früherer Beschlüsse zunächst die nach wie vor praktizierte Parkscheibenregelung erprobt werden sollte. Zwar ist erkennbar, dass die Auslastung der in Höchst vorhandenen Parkhäuser nur als suboptimal zu bezeichnen ist, der Magistrat hat jedoch erhebliche Zweifel, ob durch eine monetäre Bewirtschaftung der auf öffentlichen Verkehrsflächen angebotenen Stellplätze hier eine positive Veränderung zu erreichen wäre. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das nahegelegene Main-Taunus-Einkaufszentrum kostenlose zeitlich unbeschränkte Parkplätze anbietet und durch eine Abkehr von der in Höchst teilweise praktizierten Parkscheibenregelung das Einkaufsverhalten negativ beeinflusst werden könnte. Der Magistrat wird bei der Aktualisierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Höchst aus dem Jahre 2004 selbstredend alle Vorschläge des Ortsbeirates, wie sie u.a. in der OM 2882 dargestellt wurden, prüfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält es der Magistrat aus den dargestellten Gründen jedoch nicht für opportun, an der Parkraumbewirtschaftung in der vorliegenden Form Änderungen vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2955

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