Parken in Höchst neu gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST
513
Betreff: Parken in Höchst
neu gestalten Der Magistrat hat mit dem Bericht
B 47 vom 16.01.2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.05.2004,
§ 7104) einen Vorschlag für ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für Höchst
vorgelegt, das im Grundsatz bereits den unter 1.a) bis d) genannten Zielen
folgt. Eine zeitnahe Umsetzung des Konzeptes wurde jedoch seinerzeit zunächst
nicht weiterverfolgt, da auf der Grundlage früherer Beschlüsse zunächst die
nach wie vor praktizierte Parkscheibenregelung erprobt werden sollte.
Zwar ist erkennbar, dass die Auslastung der in
Höchst vorhandenen Parkhäuser nur als suboptimal zu bezeichnen ist, der
Magistrat hat jedoch erhebliche Zweifel, ob durch eine monetäre Bewirtschaftung
der auf öffentlichen Verkehrsflächen angebotenen Stellplätze hier eine positive
Veränderung zu erreichen wäre. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das nahegelegene
Main-Taunus-Einkaufszentrum kostenlose zeitlich unbeschränkte Parkplätze
anbietet und durch eine Abkehr von der in Höchst teilweise praktizierten
Parkscheibenregelung das Einkaufsverhalten negativ beeinflusst werden könnte.
Der Magistrat wird bei der
Aktualisierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Höchst aus dem Jahre
2004 selbstredend alle Vorschläge des Ortsbeirates, wie sie u.a. in der OM 2882
dargestellt wurden, prüfen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hält es der Magistrat
aus den dargestellten Gründen jedoch nicht für opportun, an der
Parkraumbewirtschaftung in der vorliegenden Form Änderungen vorzunehmen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2955