Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512
Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Um den Schutz für zu Fuß Gehende zu erhöhen, wurde die vom Ortsbeirat angesprochene Mittelinsel in der Gutleutstraße eingerichtet. Diese Querungshilfe hat sich aus Sicht des Magistrats in der Praxis bewährt. Aufgrund der Nähe zu den beiden vorhandenen Lichtsignalanlagen ist am genannten Bereich kein Fußgängerüberweg möglich. Im zweiten Quartal 2018 wird jedoch in der Gutleutstraße eine neue Markierung angebracht. Durch das Markieren eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn wird diese bereits deutlich früher als bisher verengt. Der Magistrat geht davon aus, dass dies einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Querungshilfe darstellt.