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Was passiert mit den Häusern in der Kleinen Rittergasse 19 bis 21 in Alt-Sachsenhausen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu den Fragen 1 und 3: Zu den angefragten Liegenschaften liegen dem Magistrat keine aktuellen Vorgänge vor. Die letzten Pläne, die dem Magistrat vorgestellt wurden, stammen vom September 2014 mit konzeptionellen Überarbeitungen im März 2015. Hierin werden kleinere Umbauten im Grundriss der Kleinen Rittergasse 21 zur Umnutzung zu einem Tanz- und Eventlokal dargestellt. Ein Bauantrag wurde nicht eingereicht. Die genehmigte Nutzung als Gaststätte aus dem Jahr 1980 hat weiterhin Bestand. Zu Frage 2: Die drei genannten Liegenschaften Kleine Rittergasse 17 (2005 abgerissen, derzeit unbebaut) sowie 19 und 21 (weitgehend Neubauten um 1975) stehen als Teil einer Gesamtanlage gemäß § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz. Zudem befinden sich die Gebäude in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzung Nr. 55 - Sachsenhausen Nord, welche die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützt, sowie der Baugestaltungssatzung Alt-Sachsenhausen.

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