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a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 505

Betreff: a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebs Nach eingehender fachlicher Prüfung und Erörterung mit den Versorgungsträgern bedauert der Magistrat im Ergebnis, in den angesprochenen Bereichen keine Verbesserung der Beleuchtungssituation mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand darstellen zu können. Unter der Maßgabe, dass ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand vermieden werden soll, sind die Netzbetreiber (Mainova, NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) und der Versorgungsträger (SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH) der Auffassung, dass nur eine Neuverlegung von Beleuchtungskabel sowie Neuinstallation der Straßenbeleuchtung in den betroffenen Straßenzügen in Betracht kommt. Für die Straßenzüge Bornheimer Landstraße, Elkenbachstraße und Burgstraße wären nach einer Kostenschätzung der SRM städtische Mittel in Höhe von ca. 330.000,-- € insgesamt bereitzustellen. Eine Direktanbindung der Straßenbeleuchtung an das lokale Niederspannungsnetz (S-Kabel) als kostengünstige Alternative scheidet nach Auffassung der NRM aus, weil dies: - zu einer höheren Störungsanfälligkeit der gesamten Stromversorgung im jeweiligen Straßenzug führt, beispielsweise mit der Folge, dass der Ausfall einer einzigen Leuchte einen kompletten Versorgungsausfall aller Anwohner nach sich ziehen kann, - bei Störungen im Kabel gleichzeitig Straßenbeleuchtung, Anschlüsse der Anwohner und der Lichtsignalanlagen ausfallen und - die hiermit verbundene Verschlechterung der Versorgungsqualität eine Absenkung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur nach sich zieht. Ein Anbringen von Strahlern an den Gebäuden der Kindertagesstätte und der Schule würde zu keiner Verbesserung führen, da die Bäume im Bereich des Vorgartens so hoch sind, dass das Licht den Weg nicht erreichen würde. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat nachdrücklich, gegenwärtig nicht mit finanziell vertretbarem Aufwand im Sinne der Anregung tätig werden zu können, wird den Vorschlag des Ortsbeirats jedoch im Zuge einer ggf. erforderlich werdenden Erneuerung der Beleuchtungsanlagen berücksichtigen.

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