Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2008, OM
2498 entstanden aus
Vorlage: OF 518/3 vom
28.07.2008 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe
Merianschule und Kindertagesstätte In der Burgstraße in Höhe der Merianschule und der
Kindertagesstätte befinden sich auf der Ostseite des Bürgersteiges die
Straßenlaternen und auf der Westseite des Bürgersteiges herrlich gewachsene
Bäume. Leider ist der Blätterwald der Bäume so dicht und kommt zudem inzwischen
fast einer Pergola gleich, dass das Licht von den Straßenlampen auf der anderen
Bürgersteigseite das Trottoir auf der Schul- und Kindertagesstättenseite fast
nicht beleuchtet. Angesichts der erforderlichen Sicherheit für die kleinen
Kinder, gerade in den früheren Morgenstunden im Winter, ist eine Beleuchtung
der Westseite des Bürgersteiges dringend erforderlich. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass der Weg unmittelbar vor der Kindertagesstätte und der
Merianschule in der Burgstraße ausreichend beleuchtet wird. Eventuell können,
wenn eine Änderung der Straßenbeleuchtung nicht oder nur mit hohem
Kostenaufwand möglich sein sollte, Strahler an den Gebäuden der
Kindertagesstätte und der Schule angebracht werden, die von dem Betreiber der
Straßenbeleuchtung finanziert werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.10.2008, ST 1525
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2009, ST 427
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.11.2009, ST 1560
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.11.2010, ST 1572
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.11.2011, ST 1204
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.04.2012, ST 505
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3
am 26.08.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die
Ausführungen der Ortsvorsteherin dienen zur Kenntnis. b) Der
Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats
noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3
am 23.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3
am 28.10.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3
am 02.12.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3
am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3
am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52