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Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2008, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 518/3 vom 28.07.2008 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte In der Burgstraße in Höhe der Merianschule und der Kindertagesstätte befinden sich auf der Ostseite des Bürgersteiges die Straßenlaternen und auf der Westseite des Bürgersteiges herrlich gewachsene Bäume. Leider ist der Blätterwald der Bäume so dicht und kommt zudem inzwischen fast einer Pergola gleich, dass das Licht von den Straßenlampen auf der anderen Bürgersteigseite das Trottoir auf der Schul- und Kindertagesstättenseite fast nicht beleuchtet. Angesichts der erforderlichen Sicherheit für die kleinen Kinder, gerade in den früheren Morgenstunden im Winter, ist eine Beleuchtung der Westseite des Bürgersteiges dringend erforderlich. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Weg unmittelbar vor der Kindertagesstätte und der Merianschule in der Burgstraße ausreichend beleuchtet wird. Eventuell können, wenn eine Änderung der Straßenbeleuchtung nicht oder nur mit hohem Kostenaufwand möglich sein sollte, Strahler an den Gebäuden der Kindertagesstätte und der Schule angebracht werden, die von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2008, ST 1525 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 427 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2009, ST 1560 Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2010, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 26.08.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen der Ortsvorsteherin dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 23.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 28.10.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

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