Rampe für eine neue Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST
503
Betreff: Rampe für eine
neue Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat bedauert es, der
Etat-Anregung nicht nachkommen zu können. Der betreffende Straßenabschnitt liegt außerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und befindet sich damit in der
Baulast des Landes Hessen. Der planfestgestellte Ersatzneubau der
Carl-Ulrich-Brücke sieht bedauerlicherweise keine Veränderungen im nördlichen
Rampenbereich vor. Zum Sachstand nimmt der Magistrat insoweit auch Bezug auf
seine Stellungnahme ST 841/2010. Gleichwohl wird der Magistrat erneut mit dem
Land in einen Dialog treten, um eine möglichst verträgliche Lösung zu
erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
30.09.2013, EA 252