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Rampe für eine neue Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 503 Betreff: Rampe für eine neue Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat bedauert es, der Etat-Anregung nicht nachkommen zu können. Der betreffende Straßenabschnitt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und befindet sich damit in der Baulast des Landes Hessen. Der planfestgestellte Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke sieht bedauerlicherweise keine Veränderungen im nördlichen Rampenbereich vor. Zum Sachstand nimmt der Magistrat insoweit auch Bezug auf seine Stellungnahme ST 841/2010. Gleichwohl wird der Magistrat erneut mit dem Land in einen Dialog treten, um eine möglichst verträgliche Lösung zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.09.2013, EA 252