Rampe für eine neue Carl-Ulrich-Brücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 503
Betreff: Rampe für eine neue Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat bedauert es, der Etat-Anregung nicht nachkommen zu können. Der betreffende Straßenabschnitt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und befindet sich damit in der Baulast des Landes Hessen. Der planfestgestellte Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke sieht bedauerlicherweise keine Veränderungen im nördlichen Rampenbereich vor. Zum Sachstand nimmt der Magistrat insoweit auch Bezug auf seine Stellungnahme ST 841/2010. Gleichwohl wird der Magistrat erneut mit dem Land in einen Dialog treten, um eine möglichst verträgliche Lösung zu erreichen.