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Verschwindet der Vorgarten im Haus Heidestraße 41/Ecke Leibnitzstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 500 Betreff: Verschwindet der Vorgarten im Haus Heidestraße 41/Ecke Leibnitzstraße Zu 1.: Für die Liegenschaft wurde am 14.01.2015 eine Baugenehmigung für das Erstellen von sechs Balkonen an einem Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Der Baubeginn wurde zum 26.10.2016 gemeldet. Am 02.12.2015 wurde auf der Rückseite des Gebäudes ein Außenaufzug genehmigt. Dieser fährt jede Etage vom ersten bis zum dritten Obergeschoss an. Der Milieuschutz ist durch diese Maßnahme nicht berührt. Baubeginn wurde bislang nicht gemeldet. Zu 2. und 3: Die Satzungsgenehmigung zur Zusammenlegung von drei Dachgeschosswohnungen zu zwei Dachgeschosswohnungen wurde am 19.01.2015 genehmigt. Die Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 50 (Nordend III) wurde am 26.02.2015 beschlossen, so dass für die Zusammenlegung die Kriterien des Milieuschutzes nicht anzuwenden waren. Beide Wohnungen würden, mit einer geringen Umplanung eines Bades von 8,6qm auf 8,0 qm, auch der heutigen Milieuschutzprüfung und den dabei vorgegebenen Größenstandards genügen. Zu 4.: Die drei "langen" Balkone zur Heidestraße sind nur 1,50 m tief, unter 1/3 der Fassadenbreite breit und jeweils 9,30 qm groß. Sie wurden stützenfrei mit vertikalen Geländerstäben als Absturzsicherung errichtet. Sie stehen damit im Einklang mit der die städtebauliche Eigenart des Gebietes schützenden Erhaltungssatzung Nr. 42 (Nordend II). Zu 5.: Im Vorgarten wurden keine Stellplätze genehmigt. Die Genehmigung der Balkone wurde unter der Bedingung erteilt, dass vor Nutzungsaufnahme der Balkone die Begrünung des Vorgartens zu intensivieren ist, einschließlich der Pflanzung von Laubbäumen. Der Freiflächenplan sieht bis auf den Gebäudezugang ausschließlich begrünte und keine befestigten Bereiche vor. Der Rückbau der befestigten Flächen sowie die Herstellung des Vorgartens sind dem Magistrat mit der Nutzungsaufnahme der Balkone nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.11.2016, V 254

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