Verschwindet der Vorgarten im Haus Heidestraße 41/Ecke Leibnitzstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
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Betreff: Verschwindet der
Vorgarten im Haus Heidestraße 41/Ecke Leibnitzstraße Zu 1.: Für die Liegenschaft wurde am 14.01.2015 eine
Baugenehmigung für das Erstellen von sechs Balkonen an einem
Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Der Baubeginn wurde zum 26.10.2016 gemeldet.
Am 02.12.2015 wurde auf der
Rückseite des Gebäudes ein Außenaufzug genehmigt. Dieser fährt jede Etage vom
ersten bis zum dritten Obergeschoss an. Der Milieuschutz ist durch diese
Maßnahme nicht berührt. Baubeginn wurde bislang nicht gemeldet. Zu 2. und 3: Die Satzungsgenehmigung zur Zusammenlegung von drei
Dachgeschosswohnungen zu zwei Dachgeschosswohnungen wurde am 19.01.2015
genehmigt. Die Aufstellung
der Erhaltungssatzung Nr. 50 (Nordend III) wurde am 26.02.2015 beschlossen, so
dass für die Zusammenlegung die Kriterien des Milieuschutzes nicht anzuwenden
waren. Beide Wohnungen würden, mit einer geringen Umplanung eines Bades von
8,6qm auf 8,0 qm, auch der heutigen Milieuschutzprüfung und den dabei
vorgegebenen Größenstandards genügen. Zu 4.: Die drei "langen" Balkone zur Heidestraße sind nur
1,50 m tief, unter 1/3 der Fassadenbreite breit und jeweils 9,30 qm groß. Sie
wurden stützenfrei mit vertikalen Geländerstäben als Absturzsicherung
errichtet. Sie stehen damit im Einklang mit der die städtebauliche Eigenart des
Gebietes schützenden Erhaltungssatzung Nr. 42 (Nordend II). Zu 5.: Im Vorgarten wurden keine Stellplätze genehmigt. Die
Genehmigung der Balkone wurde unter der Bedingung erteilt, dass vor
Nutzungsaufnahme der Balkone die Begrünung des Vorgartens zu intensivieren ist,
einschließlich der Pflanzung von Laubbäumen. Der Freiflächenplan sieht bis auf
den Gebäudezugang ausschließlich begrünte und keine befestigten Bereiche vor.
Der Rückbau der befestigten
Flächen sowie die Herstellung des Vorgartens sind dem Magistrat mit der
Nutzungsaufnahme der Balkone nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.11.2016, V 254