Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 498
Betreff: Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen Nach einem Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums ist die Installation von Pförtnerampeln zum Zwecke der Verkehrslenkung unzulässig. Der Magistrat hält auch alle anderen bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs für nicht realistisch. Dazu gehört auch die Einrichtung einer temporären Einbahnstraßenlösung. Die einzige wirksame Maßnahme zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs wäre eine Schließung des Heiligenstockweges. Diese wurde bisher aber vom Ortsbeirat immer abgelehnt. Voraussetzung für eine Schließung wäre zudem die Zustimmung des Regierungspräsidiums.