Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
498
Betreff: Heiligenstockweg
beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen Nach einem Erlass des Hessischen
Verkehrsministeriums ist die Installation von Pförtnerampeln zum Zwecke der
Verkehrslenkung unzulässig. Der Magistrat hält auch alle anderen bisher vor Ort
diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs für nicht
realistisch. Dazu gehört auch die Einrichtung einer temporären
Einbahnstraßenlösung. Die einzige wirksame Maßnahme zur Unterbindung des
Durchgangsverkehrs wäre eine Schließung des Heiligenstockweges. Diese wurde
bisher aber vom Ortsbeirat immer abgelehnt. Voraussetzung für eine Schließung
wäre zudem die Zustimmung des Regierungspräsidiums. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.01.2017, OA 111