Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Ziel der Maßnahme, die Zufahrt in den Oeder Weg aus Richtung Eschenheimer Turm ausschließlich Radfahrenden zu gestatten und für den Kfz-Verkehr zu sperren, war und ist es, Durchgangsverkehre in der fahrradfreundlichen Nebenstraße zu minimieren. Dies soll Radfahrenden aller Altersgruppen ein noch sichereres Fahren ermöglichen. Auch die in den kommenden Osterferien zur Umsetzung vorgesehene Diagonalsperre verfolgt dieses Ziel. Beide Maßnahmen fanden die Unterstützung des Ortsbeirates. Durchgangsverkehre sollen die Eschersheimer Landstraße sowie die Eckenheimer Landstraße nutzen. Insgesamt sollen die Maßnahmen dazu beitragen, dass die Attraktivität emissionsärmerer Verkehrsmittel steigt und sich somit sukzessive weniger motorisierter Individualverkehr im Oeder Weg und in den Wohnquartieren westlich und östlich hiervon verteilen muss. Der südliche Oeder Weg im Abschnitt zwischen Eschenheimer Anlage und Querstraße/Jahnstraße kann aufgrund der umgesetzten Zufahrtsbegrenzung für den motorisierten Individualverkehr ausschließlich für Rechtsabbiegende von der Eschenheimer Anlage erreicht werden. Dies hat zu der gewünschten deutlichen Reduzierung des Verkehrs im angesprochenen Abschnitt des Oeder Weges geführt. Nach einer aktuellen Verkehrszählung nutzen knapp 20 Prozent des Verkehrs, der vor der Sperrung vom Eschenheimer Tor in Richtung Oeder Weg fuhr, nun die Finkenhofstraße (Tempo 30-Zone). Der Magistrat teilt die Auffassung des Ortsbeirates, dass diese Straße aufgrund des engen Straßenquerschnitts nicht dauerhaft geeignet ist, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. Dies gilt ebenfalls für die vom Ortsbeirat angesprochene Heinestraße. Die Umwandlung der Heinestraße in eine Sackgasse hat der Magistrat bereits abgelehnt (ST 732/2021). Für den Zielverkehr aus Richtung Süden (beziehungsweise Westen zum Oeder Weg oder in das vom Ortsbeirat angesprochene Quartier) kommt in erster Linie die Holzhausenstraße in Frage. Diese nimmt bereits heute den Busverkehr auf und zählt daher zum Grundnetz. Mit Einschränkungen ließen sich Zielverkehre auch über die Wolfsgangstraße zum Oeder Weg führen, da diese Straße im Vergleich zur Finkenhofstraße über einen breiteren Querschnitt verfügt, jedoch in der Tempo 30-Zone liegt. Verkehre aus Richtung Norden können über die Eckenheimer Landstraße / Glauburgstraße in das Quartier fahren, Verkehre aus Richtung Osten über die Glauburgstraße sowie über die Eschenheimer Anlage. Diese Straßen gehören zum Grundnetz. Weil die Diagonalsperre am Knoten Holzhausenstraße / Oeder Weg noch nicht umgesetzt wurde und Wechselwirkungen der beiden Sperren nicht ausgeschlossen werden können, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf isolierte Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsführung im Bereich der Finkenhofstraße (zum Beispiel Drehung der Einbahnstraße) verzichtet. Der Magistrat wird dies zu gegebener Zeit erneut bewerten. Zu
- Der Magistrat begrüßt, dass mit der Ergänzung des Hessischen Straßengesetzes nun eine belastbare Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum vorliegt. Die Vergabe derartiger Stationen an interessierte Carsharing-Anbieter muss im Rahmen eines diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens erfolgen. Der Magistrat bereitet solche Verfahren derzeit vor. Der Bereich westliches Nordend soll nach aktuellen Überlegungen im Jahr 2022 vorrangig in ein Vergabeverfahren einbezogen werden. Die bereits eingeleiteten Maßnahmen im Oeder Weg dienen der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs und zeigen den Verkehrsteilnehmenden auf, dass viele Erledigungen im Oeder Weg ohne die Nutzung des eigenen Autos möglich sind. Der noch vorgesehene Ausbau von Gehwegnasen und die weitere Installation von Fahrradbügeln soll diesen Ansatz ebenfalls untermauern. Grundsätzlich ließe sich künftig auf das Gehwegparken verzichten, dann stünde dem Fußverkehr die ganze Breite zur Verfügung. Da damit in der Regel Stellplätze entfallen, bittet der Magistrat den Ortsbeirat, gegebenenfalls mit dem Straßenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen und mitzuteilen, welche Straßenabschnitte dafür in Frage kommen. Die Achse Holzhausenstraße - Nordendstraße stellt eine wichtige West-Ost-Verbindung für den Radverkehr dar. Für die Nordendstraße ist aktuell eine Straßensanierung geplant, die mit einer eventuellen Ausweisung als Fahrradstraße verbunden sein kann. Durchgehend von der Friedberger Landstraße bis zur Eschersheimer Landstraße ist dies wegen der Netzbedeutung für den motorisierten Individualverkehr nicht darstellbar. Als ergänzend zu stärkende Fahrradachse ist sicherlich die Verbindung Grüneburgweg - Fichardstraße - Hermannstraße - Koselstraße (Radroute Westend - Bornheim) zu nennen, wobei die vorgesehene fahrradfreundliche Umgestaltung des Grüneburgwegs bereits eingeleitet wird. Weitere diesbezügliche Maßnahmen für die Holzhausenstraße sowie für die Achse Fichardstraße - Herrmannstraße - Koselstraße sind derzeit nicht vorgesehen. Daher unterstützt der Magistrat das Anliegen des Ortsbeirats, zu gegebener Zeit auch diese Straßen gerade im Hinblick auf den Radverkehr zu betrachten und gegebenenfalls fahrradfreundliche Nebenstraßen einzurichten. Zu
- Der Magistrat setzt die politischen Vorgaben in Bezug auf die Verkehrswende Schritt für Schritt um. Die Reduzierung des Angebotes von unentgeltlichen Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ist dabei Konsens. Daher stehen der "Fahrradfreundliche Oeder Weg" wie auch weitere Projekte mit dem gesamten Maßnahmenpaket im Sinne der Verkehrswende. Das derzeit in den innenstadtnahen Stadtteilen vorangetriebene Parkkonzept trägt ebenfalls zu dieser Verkehrswende bei und soll es leichter machen, einen Stellplatz im Wohnumfeld zu finden: Dass nur Anwohnende mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis kostenlos parken können, hat nach Einschätzung des Magistrats bereits zu einer Entspannung der Parkraumsituation für Anwohnende geführt. Gewerbetreibende, die zur Aufrechterhaltung ihres Gewerbes auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben die Möglichkeit, einen Gewerbeparkausweis zu beantragen. Quartiersgaragen werden von der Stadt Frankfurt am Main nicht eigenständig errichtet, unterhalten und betrieben. Die Stadt fördert jedoch Quartiersgaragen durch die Bezuschussung von entsprechenden Investitionen Dritter aus Stellplatzablösemitteln nach der Hessischen Bauordnung (HBO, § 52 Absatz 3). Damit können Garagen zu sozialverträglichen Kosten angeboten werden. Dies wird jedoch für jede einzelne Maßnahme - insbesondere wegen der sich verändernden Einnahmesituation aus der Stellplatzablöse - kritisch geprüft.