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Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 491

Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 durch Geländer sichern Da die Notfallzufahrt für Einsatzfahrzeuge uneingeschränkt nutzbar sein muss, kann der Ortsbeiratsanregung nicht entsprochen werden. Geländer werden nur im Falle eines erhöhten Gefährdungspotentials oder an freien Treppen, Treppenpodesten sowie Treppenöffnungen als Absturzschutz angebracht.

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