Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern
Begründung
durch Geländer sichern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Gehbehinderungen haben Probleme diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist,zu begehen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71-73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Gehbehinderungen ohne Probleme genutzt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2016, OF 79/8
Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Gehbehinderungen haben Probleme diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist,zu begehen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71-73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Gehbehinderungen ohne Probleme genutzt werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 8