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Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Abwärmenutzung von Rechenzentren ist als verbindliche Vorgabe nicht in den Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße überführbar, da das aktuelle bundesdeutsche Bauplanungsrecht hierfür keine Ermächtigung bereitstellt. Der Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB ist hinsichtlich der erforderlichen Angemessenheit solch einer zu vereinbarenden Leistung, angesichts der heute schon als Gewerbegebiet festgesetzten Gebiete, kritisch zu sehen. Regelungen zur Abwärmenutzung über privatrechtliche Instrumente, wie beispielsweise bei Grundstücksverkäufen oder Vergabe von Erbpachtverträgen, setzen städtisches Eigentum voraus. Die Stadt Frankfurt am Main erarbeitet derzeit "Leitlinien für den Neubau von Rechenzentren". Diese sollen stadtweit Anwendung finden und werden im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 942 als Grundlage für die Bauberatung von Rechenzentren dienen. Eine Regelung der Abwärmenutzung ist hingegen auf Bundesebene zu erwarten. Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) beinhaltet für neue Rechenzentren die Verpflichtung zur Abwärmenutzung in Höhe von 30% ab 2025 und 40% ab 2027. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1838 vom 09.06.2022 zum Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms ist die benannte Fläche östlich der Guerickestraße als Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 942 soll dieses städtebauliche Entwicklungsziel berücksichtigt und auch für zukünftige Ansiedlungen planungsrechtlich gesichert werden. Zur fehlenden Rechtsgrundlage für Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme siehe hierfür Punkt

  1. Ziel des Bebauungsplanes ist eine bessere Durchgrünung im Plangebiet. Die Bestimmung von nicht versiegelten Flächen kann über die Ausnutzung, Festlegung nicht überbaubarer Grundstücksflächen und über textliche Festsetzungen getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente werden im laufenden Verfahren auf ihre Anwendung hin geprüft. Der Bebauungsplan Nr. 942 hat das vorrangige Ziel die gewerblichen Nutzungen in einem vorwiegend bebauten Gebiet zu sichern und zu strukturieren. Das bestehende Straßennetz wird als Verkehrsfläche im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Von der Kreuzung Am Seedam/Eschborner Landstraße/Guerickestraße verläuft bereits eine befestigte Radwegeverbindung entlang der Eschborner Landstraße Richtung Gontardstraße/Holzweg. Für eine neue befestigte Radwegeverbindung nördlich der Lorscher Straße zum Holzweg fehlt eine Querung der Gleisanlage. Diese Bahnflächen und der Holzweg liegen nicht im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses.