Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Diese muss ihr Einverständnis für eine Befestigung und Beleuchtung der Wegeverbindung in Sinne einer ausgewiesenen Ortsteilverbindung für den Radverkehr geben. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang zudem auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4424 vom 29.08.2019, zum Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main", mit dem der Magistrat gehalten ist, die im Antrag genannten Maßnahmen mit Priorität zu bearbeiten. Der weitere Ausbau des Radverkehrs in Frankfurt am Main erfolgt, sobald die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.