Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Da die Mierendorffstraße in einer Tempo-30-Zone liegt, ist die Markierung von Radverkehrsanlagen nicht zulässig.
Da die Mierendorffstraße in einer Tempo-30-Zone liegt, ist die Markierung von Radverkehrsanlagen nicht zulässig.