Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 481
Betreff: Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen Auch wenn die Intention der Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, sieht sich der Magistrat leider außerstande, auf öffentlichen Verkehrsflächen für Mitglieder des Katastrophenschutzes Stellplätze für deren private Kraftfahrzeuge zu reservieren. Hier sind die einschlägigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bindend, wonach Parkerleichterungen nur zu Gunsten von Schwerstbehinderten, Blinden und Bewohnern vorgesehen sind. Die in der Stellungnahme des Magistrats ST 809 zugesagte Ampelvorrangschaltung wird im Zusammenhang mit der anstehenden Grunderneuerung der Silostraße eingerichtet werden.