Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Den Mangel an dem Halteverbotsschild hat der Magistrat bereits behoben. Die gewünschte Markierung wird der Magistrat ebenfalls anbringen, zu rechnen ist damit voraussichtlich im ersten Quartal
- Zu
- Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit (Funckstraße/Scherbiusstraße) wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungen im Stadtgebiet unterscheiden: Es handelt sich bei dem Straßenverlauf wie auch in der Anregung aufgeführt um eine Tempo-30-Zone. In der Funckstraße gilt für den Kfz-Verkehr die Einbahnstraßenregelung, lediglich Radfahrende dürfen in Gegenrichtung unterwegs sein. Die Sichtachse in die Funckstraße ist frei und weil in der Funckstraße auf der gegenüberliegenden Seite geparkt wird, ist die Sicht auch nicht durch parkende Fahrzeuge erschwert. Es ist Verkehrsteilnehmenden vor diesem Hintergrund zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Querverkehr einzureihen. Natürlich gilt dabei der Grundsatz (StVO § 1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.