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Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen an nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark ist am 17.05.2022 in Kraft getreten. Ein Bauantrag für eine Wohnbebauung und eine Kinderbetreuungseinrichtung wurde eingereicht, musste aber aufgrund nicht vertretbarer bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Abweichungen vom bestehenden Baurecht abgelehnt werden. Die Ablehnung befindet sich derzeit im Widerspruchsverfahren. Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren bzw. bis zur Erteilung einer Baugenehmigung kann mit dem Bau nicht begonnen werden. Eine belastbare zeitliche Angabe, wann die erforderliche Baugenehmigung erteilt werden kann, ist dem Magistrat zurzeit nicht möglich.