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Perspektiven zur Daseinsvorsorge Abwasserentsorgung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in seinem Bericht vom 18.11.2019, B 412, mehrere ämterübergreifende Arbeitsgruppen vorgestellt, die sich auf übergeordneter Ebene um eine stadtweite Betrachtung der jeweiligen Thematik kümmern. Daraus entstehen Strategien, aber auch Empfehlungen und Vorgaben für das städtische Verwaltungshandeln, die dann auch den Ortsbezirk Bergen-Enkheim konkret betreffen. Im Folgenden werden einige Beispiele dazu genannt: Die Arbeitsgruppe Regenwasserbewirtschaftung (RWB-AG) hat im Jahr 2005 die "Konzeption zur Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten der Stadt Frankfurt am Main" herausgebracht. Auf dessen Grundlage wurde im Neubaugebiet "Leuchte" ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept aufgestellt. Dies hat das Ziel, einen zukunftsfähigen Umgang mit dem Niederschlagswasser im Sinne der Wasserwirtschaft zu erreichen und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Die Frankfurter Klimawandel-Anpassungsstrategie der Koordinierungsgruppe Klimawandel (KGK) wurde im Jahr 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist seither eine wichtige Vorgabe bei Entscheidungen der Stadtverwaltung; im Einzelfall auch in Bezug auf Bergen-Enkheim. Die Strategie sieht unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Regenwasserbewirtschaftung, Starkregenvorsorge, Hitzeentwicklung sowie von Grund- und Hochwasser bei allen Programmen, Konzepten und Maßnahmen der Stadt vor. So wurde z.B. die Starkregenvorsorge für die bestehende Bebauung ämterübergreifend näher betrachtet. Eine Dach-, Fassaden- oder Hinterhofbegrünung führt zu einem verzögerten Abfluss von Starkregen und ist zusätzlich von Vorteil für das Kleinklima sowie die Umwelt. Dazu bietet der Magistrat das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" für Begrünungsmaßnahmen auf privatem Grund an (www.frankfurt.de/klimabonus). Die erste Empfehlung der Arbeitsgruppe Starkregenvorsorge (AGS), für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefährdungskarten aufzustellen, wird aktuell umgesetzt. Das Umweltamt hat das Projekt an ein Ingenieurbüro vergeben. Nach Fertigstellung der Starkregengefahrenkarten werden weitere Erkenntnisse zum Risiko bei Starkregenereignissen in Bergen-Enkheim vorliegen. Zusammen mit dem Wissen von vergangenen extremen Regenereignissen ist davon auszugehen, dass hierdurch eine noch bessere Einschätzung der konkreten örtlichen Überflutungsgefahr möglich wird. Vorab wurde bereits ein Faltblatt von der AGS zur ersten Information der Grundstückseigentümer*innen über Starkregengefahren und Vorsorgemaßnahmen erstellt. Nach dem Baugesetzbuch sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist (§§ 30 (1), 34 (1), 35 (1) BauGB), d.h. dass die einwandfreie Beseitigung von Abwasser einschließlich Niederschlagwasser dauerhaft gesichert sein muss. Der Bauherr bzw. der beauftragte Planer bestätigen dies mit der Einreichung des Bauantrags. Sie sind ebenso verpflichtet, die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Die Abwasserentsorgung von Schmutzwasser erfolgt in der Regel durch den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Regenwasser soll grundsätzlich auf dem Grundstück bleiben. Manchmal ist ein gedrosselter Anschluss an die Kanalisation erforderlich. Die Anlagen zur Bewirtschaftung des Regenwassers müssen nach den Regeln der Technik geplant und gebaut werden. Für eine Regenwasserversickerungsanlage muss eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde eingeholt und dazu umfangreiche Nachweise zum Grundwasser und zum Baugrund vorgelegt werden. Die Bauaufsicht kann im Einzelfall gestützt auf die Hessische Bauordnung eine Maßnahme anordnen, wenn die Standsicherheit von Gebäuden gefährdet ist. Zum Thema Starkregen wird auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen, wo die Aktivitäten der Stadt dargestellt sind. Die Stadt kann jedoch nicht alle Risiken bei extremen Wetterereignissen verhindern. Es besteht eine Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer*innen und auch der Bewohner*innen, ihre Liegenschaften vor Überflutungen zu schützen. Dazu gehört insbesondere der Schutz von Leib und Leben (Schutz Kellerfenster, Sicherung Elektroanlagen etc.), aber auch der Umwelt (z. B. Öltanksicherung) sowie die finanzielle Vorsorge (Elementarschaden-Versicherung). Bei Neubauten liegt die Verantwortung beim Bauherren bzw. dem beauftragten Planer, den nötigen Überflutungsschutz beim Bauvorhaben einzuplanen. Die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes von Bergen-Enkheim entspricht nach der aktuellen Kanalnetzberechnung den Anforderungen der Entwässerungstechnik. Lediglich an einigen Schächten in der Vilbeler Landstraße und Taschnerstraße tritt beim Bemessungsregen rechnerisch Abwasser aus, das jedoch nach den Erkenntnissen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch unterhalb liegende Straßensinkkästen wiederaufgenommen wird und daher nicht zu Überflutungen führt. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage von realen Niederschlags-Abfluss-Messungen und berücksichtigte auch neue Baugebiete. Darüber hinaus wird bei Neubauvorhaben auf die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück geachtet und diese durch die eingeführte Niederschlagswassergebühr sowie Förderprogramme unterstützt. Nach den Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main führen Dachbegrünungen, Rückhaltemulden und Zisternen nach und nach zu einer Entlastung der Kanalisation. Sturzfluten infolge von Starkregenereignissen gehen weit über die Leistungsfähigkeit der Kanalisation und insbesondere der Sinkkästen hinaus. Die kurzfristig anfallenden Wassermassen können nicht durch Kanäle und Pumpen bewältigt werden und fließen weitgehend auf der Oberfläche ab. Es muss im Straßenraum und auf Freiflächen durch die Stadt sowie auf den Grundstücken von privaten Eigentümer*innen vorgesorgt werden, damit das Wasser möglichst schadenfrei abgeleitet oder zwischengespeichert werden kann. Die Stadt erstellt dafür als wichtige Grundlage Starkregengefahrenkarten und wird die Information der Bürger*innen weiter ausbauen.

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