Perspektiven der Daseinsvorsorge: Abwasserentsorgung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B
412 Betreff:
Perspektiven der Daseinsvorsorge: Abwasserentsorgung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
29.08.2019, § 4483 - NR
915/19 FRANKFURTER - Die Abwasserentsorgung der Stadt Frankfurt am Main
ist der Stadtentwässerung Frankfurt am Main als Aufgabe übertragen. Beim
Umweltamt sind die Untere Wasserbehörde und die Abwasserüberwachung für
gewerblich/industrielle Einleiter angesiedelt. Zudem wird dort federführend das
Thema Klimawandel bearbeitet. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main betreibt ein
Kanalnetz von ca. 1.600 km Länge sowie zwei große Abwasserreinigungsanlagen mit
einer Schlammentwässerungs- und Verbrennungsanlage. Gleichzeitig unterhält sie
im Auftrag der Stadt die Frankfurter Fließgewässer (ohne Main) mit einer Länge
von ca. 160 km. Bei der Abwasserentsorgung muss grundsätzlich wegen
der Langlebigkeit und den hohen Kosten der Anlagen sowie der unterirdischen
Bauweise im Straßenraum und langwierigen wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren weit vorausschauend geplant werden. Es findet dazu ein
ständiger Austausch mit der Genehmigungsbehörde (Obere Wasserbehörde beim
Regierungspräsidium Darmstadt) statt. Im Hinblick auf eine zukunftssichere
Entwässerung werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen und
wasserwirtschaftliche Erkenntnisse verfolgt, Forschungsvorhaben durchgeführt,
ein Fachaustausch mit anderen Kommunen gepflegt und neue Systeme umgesetzt. Im
Hinblick auf die Ökologie und den Klimawandel wurde schon vor 25 Jahren mit der
Konzeption der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten begonnen
(Umsetzung z.B. im Baugebiet Riedberg). Die klimawandelbedingte
Starkregenvorsorge wurde bereits vor mehr als 10 Jahren in der Stadtverwaltung
thematisiert und schließlich eine übergreifende Arbeitsgruppe gegründet. Das
Thema Wasser ist auch ein wesentliches Thema der im Jahr 2014 beschlossenen
Frankfurter Klimawandelanpassungsstrategie, die von der Koordinierungsgruppe
Klimawandel erarbeitet wurde und zurzeit überarbeitet wird. Das Stadtwachstum mit den derzeitigen
Steigerungs-Prognosen ist ein vergleichsweise neues Thema, da man vor etwa 10
Jahren noch von einer Stagnation der Einwohnerzahlen ausging. Die
Stadtentwässerung Frankfurt am Main erarbeitet zurzeit im Hinblick auf die
demografischen und klimatischen Entwicklungen sowie die zu erwartenden
schärferen gesetzlichen Umweltauflagen das Konzept "Abwasser 2035". Es sollen
die Herausforderungen untersucht und Ziele, Strategien und Maßnahmen für einen
nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Schmutz- und
Regenwasser in der Stadt Frankfurt am Main festgelegt werden. Zu den Fragen im
Antrag werden im Einzelnen folgende Erläuterungen gegeben: 1. ...für welche Einwohnerzahl die
derzeitigen verschiedenen Anlagen der Abwasserbewirtschaftung dimensioniert
sind, Die Leistungsfähigkeit der
Abwasserkanalisation wird mit Kanalnetzberechnungen auf der Grundlage
von Messprogrammen nachgewiesen. Dabei werden zukünftige Baugebiete,
gesetzliche Auflagen sowie Optimierungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die
festgestellten notwendigen Baumaßnahmen werden nach Dringlichkeit umgesetzt, in
der Regel im Rahmen laufender Sanierungsprogramme. Die Leistungsfähigkeit der
Kanalisation ist im Wesentlichen vom Regenwasser abhängig. Soweit die ortsnahe
Regenwasserbewirtschaftung (Verdunstung, Versickerung, Verwertung, gedrosselte
Ableitung in Gewässer) nicht nur in Neubaugebieten, sondern zukünftig auch im
Bestand umgesetzt wird, kann das Kanalnetz in der Regel mit nur lokalen
Ausbaumaßnahmen die Abwasserentsorgung der derzeitigen Bevölkerung und auch
eines gewissen Zuwachses gewährleisten. Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen
(ARA) sind für insgesamt 1,82 Mio. Einwohnerwerte ausgelegt. Die Einwohnerwerte
beinhalten das häusliche Abwasser sowie auch die Umrechnung des gewerblichen
Abwassers. Angeschlossen sind zurzeit ca. 770.000 Einwohner Frankfurts sowie
rund 370.000 Einwohner der Nachbargemeinden. Die ARA Niederrad/Griesheim
ist für 1,35 Mio. Einwohnerwerte und die ARA Sindlingen für 470.000
Einwohnerwerte dimensioniert. Durch gesetzliche Verschärfungen der
Reinigungsanforderungen in den vergangenen Jahrzehnten sind die bestehenden
Reserven der Anlagen weitgehend aufgebraucht. Bedingt durch den anhaltenden
Bevölkerungszuwachs müssen in verschiedenen Schritten die Reinigungskapazitäten
ausgebaut werden. Zusätzlich werden für die weitergehende Elimination von
Stickstoff und für die Reduzierung von Spurenstoffen (z. B.
Arzneimittelrückstände) Ausbaumaßnahmen (so genannte "Vierte Reinigungsstufe")
erforderlich werden. Zur integralen Betrachtung der Abwasserentsorgung
gehören auch die Fließgewässer, in die Regenwasser, aber auch
Mischwasser aus Entlastungsanlagen des Kanalnetzes eingeleitet werden. Im
Hinblick auf die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die gesetzliche
Verpflichtung zum naturnahen Ausbau werden die Fließgewässer bei der
Entwässerungsplanung grundsätzlich einbezogen. Der Zustand und die
Aufnahmefähigkeit der Gewässer (Quantität und Qualität) sind ein wesentlicher
Faktor für die mögliche Entwässerung zusätzlicher Bauflächen, insbesondere da
nach dem Wasserhaushaltsgesetz bei Neuplanungen die Entwässerung im Trennsystem
vorgeschrieben ist. Für die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in Gewässer
und als Grundlage für Gewässerumbaumaßnahmen werden hydrologische
Untersuchungen, Abflussberechnungen und Nachweise über die Gewässerqualität
erbracht. 2. ... welche folgenden der in der o. g. Studie
empfohlenen Anpassungsmaßnahmen er schon verfolgt oder plant, sie umzusetzen
bzw. aus welchen Gründen er das nicht tut; a. regelmäßige Gefährdungsanalysen zu
Überflutungsrisiken infolge Starkregen oder Überschwemmungen, Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, das Risiko
nachteiliger starkregen- und sturzflutbedingter Folgen auf die menschliche
Gesundheit, Gebäude und Infrastruktur, die Umwelt, das Kulturerbe und die
wirtschaftlichen Tätigkeiten zu reduzieren. Nach vorhergehenden
Einzelabstimmungen wurde im Jahr 2017 die ämterübergreifende Arbeitsgruppe
"Starkregenvorsorge" ins Leben gerufen. Diese hat den Zweck, einen fach- und
ämterübergreifenden Austausch zum Thema Starkregen zu fördern, Maßnahmen zur
Risikominimierung zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die
kommunale Widerstandkraft gegen Starkregenereignisse zu erhöhen. Um dies zu
erreichen, sind im Sinne einer "wassersensiblen Stadtentwicklung"
unterschiedliche nachhaltig wirkende planerische und bauliche Maßnahmen und
klimafolgenangepasstes Handeln notwendig. Daher ist die Starkregenvorsorge
künftig auch ein Schwerpunktthema der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel". Wo möglich, sollen Synergien mit Maßnahmen zur Verbesserung des
Stadtklimas und zur Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Aktuell wird auf Anregung der AG Starkregenvorsorge
durch das Umweltamt eine stadtweite Starkregengefährdungskarte erstellt. Die
konkrete örtliche Überflutungsgefährdung durch Starkregen in Frankfurt am Main
ist bisher nicht hinreichend bekannt. Somit ist der erste grundlegende Schritt
der Starkregenvorsorge die Erstellung einer stadtweiten Gefährdungsanalyse
anhand einer hydraulischen Simulation auf Grundlage eines digitalen
Geländemodells. Deren Ergebnisse werden in georeferenzierten
Starkregengefahrenkarten dargestellt. Darin werden die simulierten
Wasserstände, Fließwege und Fließgeschwindigkeiten abgebildet. Die Erstellung
der Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet von Frankfurt muss durch ein
Ingenieurbüro erfolgen. Die Karten sollen nach derzeitigem Stand im 3. Quartal
2020 vorliegen. Es ist geplant, die Starkregengefahrenkarten allgemein
verfügbar zu veröffentlichen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu dem
Thema Starkregenvorsorge durchzuführen. Die Starkregengefahrenkarten dienen als Hinweiskarten
für Ämter, politische Verantwortungsträgerinnen und -träger,
Vorhabenträgerinnen und -träger, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger. Starkregengefahrenkarten stellen eine
wichtige Informationsgrundlage bei städtebaulichen Planungen, der Verkehrs- und
Straßenplanung und bei der Beratung Bauwilliger dar. Sie erhöhen die
Planungssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen sie, zielgerichtet geeignete
Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Hierzu würden u.a. auch Planungen
für Verkehrs- oder Freiflächen, die bei Starkregen temporär eingestaut werden,
und Notabflusswege zählen. Parallel zur stadtweiten Starkregengefahrenkarte
werden Überflutungsuntersuchungen zu Einzelprojekten durchgeführt, z.B. durch
das Stadtplanungsamt zu städtebaulichen Vorhaben in der Innenstadt. Das Amt für
Straßenbau und Erschließung hat bei Straßenplanungen seit Längerem den Aspekt
der Starkregenvorsorge im Fokus, z.B. durch eine angepasste Sinkkasten-Planung.
b. Kanalnetzsteuerung und Regenrückhalteanlagen zur
Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen, Auf Grundlage der Kanalnetzberechnungen oder
konkreter Kanalnetzplanungen für Baugebiete werden neue
Regenrückhalteanlagen vorgesehen. Dies können unterirdische Becken oder
Stauraumkanäle sein, nach Möglichkeit werden oberflächige, naturnahe Mulden
vorgesehen, die flexibler und i.d.R. günstiger sind und auch der Ökologie und
der Klimawandelanpassung dienen können (Versickerung, Temperatur,
Starkregenvorsorge). Diese Anlagen können die Sturzfluten bei Starkregen nur
dämpfen, eine Dimensionierung für Starkregenereignisse ist technisch und
wirtschaftlich kaum möglich. Von daher ist eine Kombination mit Freiflächen zur
gezielten Flutung und Notabflusswegen (siehe Punkt 2e) nötig. Kanalnetzsteuerungen werden nur im unbedingt
erforderlichen Maß vorgesehen, um einen aufwändigen und anfälligen Betrieb zu
vermeiden und um eine möglichst hohe Sicherheit bei den öffentlichen
Abwasseranlagen zu gewährleisten. c. ... angemessene Auslegung der Kanalisation,
Retentionsräume und verbesserte Gestaltung der Bauten zur Einleitung, Die angemessene Auslegung der Kanalisation
einschließlich der Rückhaltungen wird im Rahmen der Kanalnetzberechnungen mit
kombinierten Messprogrammen und der Schmutzfrachtberechnungen sichergestellt
(siehe Einleitungstext oben). Es ergeben sich zusätzlich aus den
Betriebserfahrungen und neuen fachlichen Erkenntnissen Ansätze für
Optimierungen der Anlagen und Verfahren. Hierfür werden Studien oder
Nachberechnungen veranlasst und die neuen Lösungen als Einzelprojekte
umgesetzt. d. ... bauliche Objektschutzmaßnahmen für die
maschinellen und elektrotechnischen Anlagen der Klärwerke gegen
Überflutung, Der Hochwasserschutz der beiden
Abwasserreinigungsanlagen wurde bereits vor mehreren Jahren in Anlehnung an das
einschlägige Merkblatt DWA-M 103 "Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen"
überprüft und bestätigt. Für den Hochwasserfall sind in den Betriebsanweisungen
beider Anlagen konkrete Abläufe und Maßnahmen festgelegt, z.B. die Flutung von
Becken gegen Auftrieb ab bestimmten Pegel- bzw. Grundwasserständen. Im Rahmen des laufenden Bauprojekts zur neuen
Klärschlammbehandlung (Schlammfaulung und -verbrennung) in der ARA Sindlingen
erfolgte vor Kurzem eine Überprüfung der Höhen des Main-Schutzdeiches und der
Abgleich aktueller Hochwasserdaten mit dem neuen Baufeld. e. ... Ausweisung von Freiflächen im Siedlungsraum
zur gezielten Flutung, Ausweisung entsprechender Notabflusswege, Die Starkregenvorsorge wird bei Neubaugebieten
bereits seit Jahrzehnten im Rahmen der Bauleitplanung und der
Erschließungsplanung berücksichtigt. Dies erfolgt als Bestandteil der
Regenwasserbewirtschaftungs- und der Grünflächen-Konzepte, die für den
Bebauungsplan erarbeitet werden. Im Rahmen der Erschließungsplanung werden dann
konkrete Maßnahmen eingeplant, z.B. Abfanggräben oder Geländemodellierungen.
Die neuen Starkregengefahrenkarten
werden im nächsten Jahr konkrete Hinweise für geeignete Rückhaltebereiche
und Notwasserwege liefern, die dann zielgerichtet Gefährdungen verringern
können (siehe Punkt 2a). Ein grundsätzlicher Austausch erfolgt in der AG
Regenwasserbewirtschaftung sowie der AG Starkregenvorsorge, z.B. über die
kombinierte Nutzung von Grünflächen oder Festsetzungsmöglichkeiten nach der
Klimawandel-Novelle des Baugesetzbuch (BauGB). f. ... naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, um
Entwässerung zu sichern und natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten, Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat sich
bereits vor über 25 Jahren mit der Implementierung der
Regenwasserbewirtschaftung befasst. Neben den Baugebieten "Riedberg" und "Am
Martinszehnten" wurden in den letzten Jahren in einer Vielzahl von weiteren
Baugebieten Regenwasserbewirtschaftungskonzepte umgesetzt, z.B. im
"Lindenviertel" in Sossenheim, in "Harheim-Süd" oder den Baugebieten an der
Friedberger Warte (ehemalige Betts- und Atterberry-Housings). Gemäß der im Jahr 2005 von den
beteiligten Amts- und Betriebsleitern beschlossenen "RWB-Konzeption zur
Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten der Stadt Frankfurt
am Main" werden i.d.R. bei allen neuen Baugebieten
Regenwasserbewirtschaftungs-Konzepte erstellt. Aktuell ist insbesondere das
Baugebiet "Hilgenfeld" zu nennen, bei dem das Regenwasser vollständig im
Baugebiet bewirtschaftet werden wird. Das hessische Wasserrecht beinhaltet schon seit
längerer Zeit den Grundsatz, dass anfallendes Niederschlagswasser vorrangig
ortsnah verwertet und versickert werden soll, soweit
wasserwirtschaftliche/-rechtliche oder anderweitige Belange dem nicht
entgegenstehen (vgl. § 55 WHG Abs. 2 und § 37 HWG Abs. 4). Durch
Einleitebeschränkungen für Regenwasser in Bebauungsplänen und im Rahmen der
einzelnen Anschlussgenehmigungen an die Kanalisation wird diesem Grundsatz
Rechnung getragen. Die Bauherren werden bei der Stadtentwässerung Frankfurt am
Main entsprechend beraten. Hinzu kommen die Vorteile durch die eingesparte
Niederschlagswasser-Gebühr (siehe Punkt 2g) und die Möglichkeit der Förderung
für Dach- und Hinterhofbegrünungen durch das Programm "Frankfurt frischt auf"
des Umweltamtes. g. ... Anreize für Maßnahmen im
Verantwortungsbereich nichtöffentlicher Grundstückseigentümer, wie
Rückstausicherungen, Entsiegelungen bzw. versickerungsfähige Befestigungen,
dezentrale Regenwasserspeicher, Die Grundstücksentwässerung der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main ist eine wesentliche Anlaufstelle für
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Neben der Homepage und Faltblättern
stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der regelmäßigen
Sprechzeiten für Fragen zur Verfügung. Im Rahmen des Antragsverfahrens für die
Anschlussgenehmigung an die öffentliche Kanalisation werden Empfehlungen
gegeben, insbesondere zur Regenwasserbewirtschaftung und zur
Rückstausicherung.
Das Umweltamt hat das
Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" für Dach und Hinterhofbegrünung
aufgelegt. Aus den Starkregengefahrenkarten werden sich im
nächsten Jahr konkrete Hinweise auch für nötige private Schutzmaßnahmen ergeben
(siehe Punkt 2a). Es ist vorgesehen, dass die Starkregengefahrenkarten
veröffentlicht werden, den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
Informationsmaterial bereitgestellt wird und auch eine Beratung eingerichtet
wird. Ein erstes Informations-Faltblatt zur Starkregenvorsorge wurde bereits in
diesem Jahr vom Umweltamt herausgegeben. Die Abwassergebühren wurden zum Anfang des Jahres auf
den geteilten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Regenwasser umgestellt. Neben
der höheren Gebührengerechtigkeit ergibt sich daraus der Anreiz, Regenwasser
nicht in die Kanalisation abzuleiten, sondern auf dem Grundstück zu
bewirtschaften, z.B. durch Dachbegrünung oder durchlässige
Oberflächenbefestigungen. 3. .... welche anderen Maßnahmen der Magistrat zur
perspektivischen Ausrichtung der Abwasserbewirtschaftung betreibt. Hierzu wurden im Einleitungstext einige
Maßnahmen aufgeführt. Zu nennen sind insbesondere: - die "RWB-Konzeption" aus dem Jahr 2005 zur
"Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten der Stadt Frankfurt
am Main" (erarbeitet von der AG Regenwasserbewirtschaftung), - die Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt
Frankfurt am Main, erarbeitet von der ämterübergreifenden Koordinierungsgruppe
Klimawandel, im Jahr 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen,
zurzeit in Überarbeitung, - die Arbeitsgruppe Starkregenvorsorge (Federführung
beim Umweltamt)
- das Konzept "Abwasser 2035" zu
den Herausforderungen, Zielen, Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen,
effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Schmutz- und Regenwasser in der
Stadt Frankfurt am Main (in Bearbeitung bei der Stadtentwässerung Frankfurt am
Main) An weitergehenden Aktivitäten sind nur
stellvertretend zu nennen: - Mitarbeit der Stadtverwaltung beim Leitbildprozess
"Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main" des Hessischen
Umweltministeriums einschließlich der Brauchwasserstudie von HessenWasser
- Forschungsprojekt "INTERESS-I" des Grünflächenamtes
im Rahmen der BMBF"Leitinitiative Zukunftsstadt" zur blau-grünen Infrastruktur
in Frankfurt mit dem Ziel, die Grünbewässerung in Zeiten des Klimawandels durch
Regenwasser sicherzustellen - Errichtung und Betrieb von Versuchsanlagen auf den
Abwasserreinigungsanlagen mit wissenschaftlicher Begleitung der
Ergebnisauswertung, um geeignete Verfahrenstechniken zur weitergehenden
Elimination von Spurenstoffen (z.B. Rückstände von Arzneimitteln) zu
untersuchen und damit auf zukünftige Anforderungen reagieren zu können - die Teilnahme der Stadtentwässerung am
Erfahrungsaustausch der Großstädte des Fachverbandes Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) sowie bei weiteren Fachgremien
und in DIN-Ausschüssen Zur Gewährleistung einer zuverlässigen Entwässerung
und aus Gründen des Gewässerschutzes gelten für die Einleitung gewerblicher
bzw. industrieller Abwässer Einleitbeschränkungen. Außerdem muss der laufende
Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen im Rahmen der Eigenkontrolle durch
umfangreiche Analysen überwacht werden. Für diese Aufgaben entsteht derzeit auf
dem Gelände Goldsteinstraße 238 der Neubau eines gemeinsamen Labor- und
Bürogebäudes für Stadtentwässerung und Umweltamt, um auch zukünftig eine
angemessene Abwasserüberwachung und Eigenkontrolle nach den Regeln der Technik
durchführen zu können. Bei der Planung des Gebäudes
wurden auch Erweiterungsmöglichkeiten für absehbare neue Analyse-Techniken
berücksichtigt. In welchem genauen Umfang die aktuellen Diskussionen um
Mikroschadstoffe, Arzneimittelrückstände und multiresistente Keime zu
ergänzenden Anforderungen führen werden, ist jedoch bislang noch nicht
abschätzbar. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
03.12.2019, OF
290/16 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.07.2019, NR 915
Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1515
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
16 am 03.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1515 2019
1. Die Vorlage
B 412 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 290/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 9
am 05.12.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zuückweisung) 37. Sitzung des OBR
14 am 13.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
13 am 14.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
10 am 14.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 5242, 37. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 90 32