Ampelschaltug am Bahnübergang Sandelmühle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.03.2013, ST 478 Betreff: Ampelschaltug am Bahnübergang Sandelmühle Die Bahnübergangssicherungsanlage
Sandelmühle wurde im Jahr 2012 von der VGF nach dem aktuellen Stand der Technik
geplant und erneuert. Sie entspricht der Verordnung über den Bau- und Betrieb
der Straßenbahn (BOStrab) und ist von der Technischen Aufsichtsbehörde
abgenommen. Gegenüber dem
alten Stand wurden zusätzlich Vorleuchtzeichen zur Räumung des Übergangs und
zwei beschrankte Fußgänger-Überwege über die Gleise eingerichtet. Gleichzeitig
wurde in diesem Zusammenhang im Kreuzungsbereich eine
Fußgänger-Lichtzeichenanlage zur Überquerung der Olof-Palme-Straße
eingerichtet. Diese Lichtzeichenanlage wurde mit der Bahnübergangssicherungs
(BÜ) - Anlage gekoppelt und dient bei einer Zugfahrt der BÜ-Anlage als
Vorleuchtzeichen. Darüber
hinaus ist auf der nördlichen Seite der Station eine weitere Lichtzeichenanlage
zur Überquerung der Olof-Palme-Straße eingerichtet worden. Die beiden Fußgänger
-Lichtzeichenanlagen werden von einer technischen Anlage überwacht und
gesteuert. Zu 1) Um unnötige Belastungen von den
Anwohnern fernzuhalten, wurde bereits die bestehende Wegweisung zum
Mertonviertel, über die Verkehrsachse Dillenburger Straße /
Rosa-Luxemburg-Straße / Marie-Curie-Straße, gewählt (siehe hierzu Stellungnahme
des Magistrats vom 06.05.2008, ST 654). Es gibt keine Wegweisung zur A 661, die
durch die Hessestraße / Olof-Palme-Straße führt. Kraftfahrer mit Ortskenntnis
nutzen jedoch diesen Weg als kurze Verbindung zur Autobahn. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus
der U-Bahnhaltestelle Riedwiese ist die nördliche Olof-Palme-Straße im
Abschnitt zwischen der Hausnummer 35 (Zufahrt Stichstraße) und der Einmündung
Lurgiallee derzeit Einbahnstraße in Richtung Süden. Obwohl es in diesem
Zusammenhang an dem Knoten Lurgiallee / Marie-Curie-Straße nach Einrichtung
dieser Bauphase in den Nachmittagsstunden zu Problemen kam, wird in
Zusammenarbeit aller für den Verkehr zuständigen Ämtern geprüft, ob und wie
diese Regelung beibehalten werden kann. Zu 2) Ein Schleichverkehr durch den verkehrsberuhigten
Bereich "An den Mühlwegen" ist bislang nicht bekannt. Diese Verbindung
erscheint auch wenig attraktiv. Zu 3) Nähert sich ein Zug dem Bahnübergang, muss in einem
ersten Schritt sichergestellt werden, dass der Bahnübergang geräumt ist. Zur
Räumung werden die Vorleuchtzeichen des Bahnübergangs und die
Fußgänger-Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich genutzt. Da die
Lichtzeichenanlage für die Fußgänger eine von der Bahnübergangssicherungsanlage
unabhängige Anlage ist, muss diese zuerst in einen definierten Schaltzustand
versetzt werden, damit sie von der BÜ-Anlage als Vorleuchtzeichen genutzt
werden kann. Dies geschieht durch eine kurze Rotschaltung der
Lichtzeichenanlage für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Aus diesem
Grund kann keine andere "Lichtzeichenanlage" zur Initialisierung genutzt
werden. Zu 4) Da die beiden
Fußgänger-Lichtzeichenanlagen über die Straße als zwei Teilknoten in einer
Anlage zusammengefasst sind, verhielten sich beide
Fußgänger-Lichtzeichenanlagen ursprünglich gleich. Die
Fußgänger-Lichtzeichenanlage zwischen Aldi und Station Sandelmühle konnte
dahingehend optimiert werden, dass sie nur noch zur Herstellung des definierten
Schaltzustandes mit beeinflusst wird (siehe Punkt 3) und nicht wie zuvor, auch
für die nachfolgende Rotschaltung, die der Räumung des Bahnübergangs dient. Die
Rotschaltung der Fußgängerlichtzeichenanlagen "im Bereich Kupferhammer zur
Haltestelle Sandelmühle" zur Räumung des Bahnübergangs ist zwingend
erforderlich. Zu 5) Bereits im Vorfeld zu den
Planungsarbeiten der VGF wurde die Vorfahrtregelung des Knotens Sandelmühle
geprüft. Die Vorfahrtregelung entspricht dem Verkehrsaufkommen, der Bedeutung
sowie der baulichen Ausgestaltung der Straßen. Eine zeitweise bzw.
verkehrsabhängige Änderung der Vorfahrtsregelung ist rechtlich nicht
zulässig. Zu 6) Es handelt sich hier um ein
bewusstes, individuelles Fehlverhalten, welches mit straßenverkehrsbehördlichen
Mitteln nicht abgestellt werden kann. Zu 7) Dieser Punkt wird im Zusammenhang mit der
vorgesehenen Bebauung (vgl. Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle")
geklärt. Es wurde bereits angeregt, einen beidseitigen Gehweg in der Straße "An
der Sandelmühle" anzuordnen. Zu 8) Aufgrund der Abhängigkeiten zu den anderen
Stadtbahnlinien ist eine Fahrplanänderung, bei der die Station Sandelmühle
nicht mehr gleichzeitig aus beiden Richtungen angefahren würde, nicht möglich.
Darüber hinaus würde eine Fahrplanänderung, die Zugbegegnungen am Bahnübergang
Sandelmühle verhindert, jedoch die Zugbegegnungen auf andere Bahnübergänge
verlagern. Zu 9) Die verhältnismäßig lange Rotlichtphase für den MIV
ist hauptsächlich auf die kreuzungsbedingten langen Räumzeiten zurückzuführen.
Die Haltestellenaufenthaltszeiten werden grundsätzlich in der Berechnung
berücksichtigt. Zu 10)
Die am Bahnübergang Zeilweg, im
Vergleich zum Bahnübergang Sandelmühle, längeren Schließzeiten, sind auf die
unmittelbar an den Bahnübergang angrenzende Kreuzung und die damit verbundene
komplexere Räumung des Bahnübergangs zurückzuführen. Dass Züge aus Richtung Heddernheim vor dem
Bahnübergang Sandelmühle ins Stocken geraten, bzw. kurz anhalten müssen und
dies am Bahnübergang Hessestraße nicht der Fall ist, ist auf die
kreuzungsbedingten langen Räumungszeiten am Bahnübergang Sandelmühle
zurückzuführen. Eine zeitlich frühere Einschaltung des Bahnübergangs noch vor
der Station Heddernheim, die den Räumzeiten gerecht werden würde, bzw. das
Stocken der Fahrt oder das kurze Anhalten der Züge verhindern würde, ist nicht
möglich. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Einschaltung, ist die Fahrtstellung
des Ausfahrsignals an der Station Heddernheim in Verbindung mit der
Stellwerksinformation, dass der Zug in Richtung Bad Homburg fahren möchte. Erst
ab diesem Zeitpunkt kann sichergestellt werden, dass der Zug ungehindert seine
Fahrt bis zum Bahnübergang fortsetzen kann. Zu 11) Die Schließzeiten können durch bauliche Veränderung
nicht verringert werden. Die Beeinflussung für den MIV könnte durch eine
Aufweitung des Knotens (d. h. separate Rechts- und Linksabbiegespuren in der
Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße) verringert werden. Dies ist aufgrund der
Lage der Gleistrasse sowie der bestehenden Häuser jedoch nicht möglich. Wäre der Bahnübergang nicht mit
Halbschranken ausgestattet, würde sich die Zeit der technischen Sicherung des
Bahnübergangs lediglich um die Schrankenlaufzeit verringern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2012, V 576