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Ampelschaltug am Bahnübergang Sandelmühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 478 Betreff: Ampelschaltug am Bahnübergang Sandelmühle Die Bahnübergangssicherungsanlage Sandelmühle wurde im Jahr 2012 von der VGF nach dem aktuellen Stand der Technik geplant und erneuert. Sie entspricht der Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) und ist von der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen. Gegenüber dem alten Stand wurden zusätzlich Vorleuchtzeichen zur Räumung des Übergangs und zwei beschrankte Fußgänger-Überwege über die Gleise eingerichtet. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang im Kreuzungsbereich eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage zur Überquerung der Olof-Palme-Straße eingerichtet. Diese Lichtzeichenanlage wurde mit der Bahnübergangssicherungs (BÜ) - Anlage gekoppelt und dient bei einer Zugfahrt der BÜ-Anlage als Vorleuchtzeichen. Darüber hinaus ist auf der nördlichen Seite der Station eine weitere Lichtzeichenanlage zur Überquerung der Olof-Palme-Straße eingerichtet worden. Die beiden Fußgänger -Lichtzeichenanlagen werden von einer technischen Anlage überwacht und gesteuert. Zu 1) Um unnötige Belastungen von den Anwohnern fernzuhalten, wurde bereits die bestehende Wegweisung zum Mertonviertel, über die Verkehrsachse Dillenburger Straße / Rosa-Luxemburg-Straße / Marie-Curie-Straße, gewählt (siehe hierzu Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2008, ST 654). Es gibt keine Wegweisung zur A 661, die durch die Hessestraße / Olof-Palme-Straße führt. Kraftfahrer mit Ortskenntnis nutzen jedoch diesen Weg als kurze Verbindung zur Autobahn. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnhaltestelle Riedwiese ist die nördliche Olof-Palme-Straße im Abschnitt zwischen der Hausnummer 35 (Zufahrt Stichstraße) und der Einmündung Lurgiallee derzeit Einbahnstraße in Richtung Süden. Obwohl es in diesem Zusammenhang an dem Knoten Lurgiallee / Marie-Curie-Straße nach Einrichtung dieser Bauphase in den Nachmittagsstunden zu Problemen kam, wird in Zusammenarbeit aller für den Verkehr zuständigen Ämtern geprüft, ob und wie diese Regelung beibehalten werden kann. Zu 2) Ein Schleichverkehr durch den verkehrsberuhigten Bereich "An den Mühlwegen" ist bislang nicht bekannt. Diese Verbindung erscheint auch wenig attraktiv. Zu 3) Nähert sich ein Zug dem Bahnübergang, muss in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass der Bahnübergang geräumt ist. Zur Räumung werden die Vorleuchtzeichen des Bahnübergangs und die Fußgänger-Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich genutzt. Da die Lichtzeichenanlage für die Fußgänger eine von der Bahnübergangssicherungsanlage unabhängige Anlage ist, muss diese zuerst in einen definierten Schaltzustand versetzt werden, damit sie von der BÜ-Anlage als Vorleuchtzeichen genutzt werden kann. Dies geschieht durch eine kurze Rotschaltung der Lichtzeichenanlage für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Aus diesem Grund kann keine andere "Lichtzeichenanlage" zur Initialisierung genutzt werden. Zu 4) Da die beiden Fußgänger-Lichtzeichenanlagen über die Straße als zwei Teilknoten in einer Anlage zusammengefasst sind, verhielten sich beide Fußgänger-Lichtzeichenanlagen ursprünglich gleich. Die Fußgänger-Lichtzeichenanlage zwischen Aldi und Station Sandelmühle konnte dahingehend optimiert werden, dass sie nur noch zur Herstellung des definierten Schaltzustandes mit beeinflusst wird (siehe Punkt 3) und nicht wie zuvor, auch für die nachfolgende Rotschaltung, die der Räumung des Bahnübergangs dient. Die Rotschaltung der Fußgängerlichtzeichenanlagen "im Bereich Kupferhammer zur Haltestelle Sandelmühle" zur Räumung des Bahnübergangs ist zwingend erforderlich. Zu 5) Bereits im Vorfeld zu den Planungsarbeiten der VGF wurde die Vorfahrtregelung des Knotens Sandelmühle geprüft. Die Vorfahrtregelung entspricht dem Verkehrsaufkommen, der Bedeutung sowie der baulichen Ausgestaltung der Straßen. Eine zeitweise bzw. verkehrsabhängige Änderung der Vorfahrtsregelung ist rechtlich nicht zulässig. Zu 6) Es handelt sich hier um ein bewusstes, individuelles Fehlverhalten, welches mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgestellt werden kann. Zu 7) Dieser Punkt wird im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung (vgl. Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle") geklärt. Es wurde bereits angeregt, einen beidseitigen Gehweg in der Straße "An der Sandelmühle" anzuordnen. Zu 8) Aufgrund der Abhängigkeiten zu den anderen Stadtbahnlinien ist eine Fahrplanänderung, bei der die Station Sandelmühle nicht mehr gleichzeitig aus beiden Richtungen angefahren würde, nicht möglich. Darüber hinaus würde eine Fahrplanänderung, die Zugbegegnungen am Bahnübergang Sandelmühle verhindert, jedoch die Zugbegegnungen auf andere Bahnübergänge verlagern. Zu 9) Die verhältnismäßig lange Rotlichtphase für den MIV ist hauptsächlich auf die kreuzungsbedingten langen Räumzeiten zurückzuführen. Die Haltestellenaufenthaltszeiten werden grundsätzlich in der Berechnung berücksichtigt. Zu 10) Die am Bahnübergang Zeilweg, im Vergleich zum Bahnübergang Sandelmühle, längeren Schließzeiten, sind auf die unmittelbar an den Bahnübergang angrenzende Kreuzung und die damit verbundene komplexere Räumung des Bahnübergangs zurückzuführen. Dass Züge aus Richtung Heddernheim vor dem Bahnübergang Sandelmühle ins Stocken geraten, bzw. kurz anhalten müssen und dies am Bahnübergang Hessestraße nicht der Fall ist, ist auf die kreuzungsbedingten langen Räumungszeiten am Bahnübergang Sandelmühle zurückzuführen. Eine zeitlich frühere Einschaltung des Bahnübergangs noch vor der Station Heddernheim, die den Räumzeiten gerecht werden würde, bzw. das Stocken der Fahrt oder das kurze Anhalten der Züge verhindern würde, ist nicht möglich. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Einschaltung, ist die Fahrtstellung des Ausfahrsignals an der Station Heddernheim in Verbindung mit der Stellwerksinformation, dass der Zug in Richtung Bad Homburg fahren möchte. Erst ab diesem Zeitpunkt kann sichergestellt werden, dass der Zug ungehindert seine Fahrt bis zum Bahnübergang fortsetzen kann. Zu 11) Die Schließzeiten können durch bauliche Veränderung nicht verringert werden. Die Beeinflussung für den MIV könnte durch eine Aufweitung des Knotens (d. h. separate Rechts- und Linksabbiegespuren in der Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße) verringert werden. Dies ist aufgrund der Lage der Gleistrasse sowie der bestehenden Häuser jedoch nicht möglich. Wäre der Bahnübergang nicht mit Halbschranken ausgestattet, würde sich die Zeit der technischen Sicherung des Bahnübergangs lediglich um die Schrankenlaufzeit verringern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2012, V 576

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