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Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes für die "Colonie Zeilsheim" überarbeiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 477

Betreff: Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes für die "Colonie Zeilsheim" überarbeiten In vielen Stadtteilen befinden sich umfangreiche denkmalgeschützte Gesamtanlagen. Zeitlich bzw. aus personellen Gründen ist es dem Denkmalamt nicht möglich für die Stadtteile zusätzliche Sprechstunden vor Ort anzubieten. Neben der zweimal wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde im Denkmalamt, besteht die Möglichkeit sich per Mail oder Telefon vom Denkmalamt beraten zu lassen. Bei der Beratung per Mail oder Telefon können häufig bereits die grundlegenden Fragen zur Colonie z. B. geklärt werden. Darüber hinaus bietet die Bauaufsicht für den Stadtteil Zeilsheim ein kostenloses Beratungsangebot durch Stadtteilarchitekten an, welches von vielen Bewohnern der Siedlung aktiv genutzt wird. Wie im restlichen Stadtgebiet gilt auch für Zeilsheim das Hessische Denkmalschutzgesetz. Darüber hinaus hat das Denkmalamt im Falle der Siedlung in Zeilsheim in den 80er Jahren eine Richtlinie zur Colonie erarbeitet. Das Denkmalamt strebt eine Überarbeitung dieser Richtlinie an. Das Ziel der Überarbeitung ist es, die Genehmigungspraxis in Zeilsheim dem Niveau im übrigen Stadtgebiet anzugleichen. Die Erarbeitung der neuen Richtlinie soll extern vergeben werden. Mit ihrer Fertigstellung kann nicht vor 2019 gerechnet werden, da die Vorarbeiten sehr aufwendig sind. Bezüglich illegaler Umbauten ist eine systematische Nachverfolgung innerhalb der Colonie in Vorbereitung.

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