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Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes für die „Colonie Zeilsheim“ überarbeiten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2548 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 17.11.2017 Betreff: Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes für die "Colonie Zeilsheim" überarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die Richtlinien zur Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes zu überarbeiten und mehr Personal vorzuhalten, das den Bürgern für Beratungen zur Verfügung steht. Immer mehr bauliche Veränderungen an den Häusern in der "Colonie Zeilsheim" zeigen, dass die Richtlinien des Denkmalschutzes dem heutigen Zeitgeist einerseits entgegenstehen und andererseits Unkenntnis herrscht, welche Regeln einzuhalten sind. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, regelmäßig eine Sprechstunde in Zeilsheim zu organisieren, um die Hürden/Hemmschwelle der Bürger bei der Kontaktaufnahme zum Denkmalamt zu reduzieren und durch die Präsenz vor Ort die Kontrollfunktion gegenüber nicht genehmigten Veränderungen wahrzunehmen. Begründung: Die Kontaktaufnahme zum Denkmalamt mit zwei Sprechtagen am Vormittag ist eine große Hürde für berufstätige Anwohner bzw. Eigentümer von Liegenschaften in der "Colonie Zeilsheim". Zusätzlich erwartet das Amt, dass die Bürger quer durch Frankfurt in die Kurt-Schumacher-Straße fahren. Hier muss eine bürgerfreundlichere Lösung gefunden werden, die mit einer Sprechstunde vor Ort deutliche Vorteile bietet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 477 Aktenzeichen: 60 3