Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes für die „Colonie Zeilsheim“ überarbeiten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM
2548 entstanden aus Vorlage:
OF 539/6 vom
17.11.2017 Betreff: Zeilsheim: Richtlinien des Denkmalschutzes
für die "Colonie Zeilsheim" überarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die
Richtlinien zur Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes zu überarbeiten und mehr
Personal vorzuhalten, das den Bürgern für Beratungen zur Verfügung steht.
Immer mehr bauliche Veränderungen an den Häusern in
der "Colonie Zeilsheim" zeigen, dass die Richtlinien des Denkmalschutzes dem
heutigen Zeitgeist einerseits entgegenstehen und andererseits Unkenntnis
herrscht, welche Regeln einzuhalten sind. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, regelmäßig eine
Sprechstunde in Zeilsheim zu organisieren, um die Hürden/Hemmschwelle der
Bürger bei der Kontaktaufnahme zum Denkmalamt zu
reduzieren und durch die Präsenz vor Ort die Kontrollfunktion gegenüber nicht
genehmigten Veränderungen wahrzunehmen. Begründung: Die Kontaktaufnahme zum Denkmalamt mit zwei
Sprechtagen am Vormittag ist eine große Hürde für berufstätige Anwohner bzw.
Eigentümer von Liegenschaften in der "Colonie Zeilsheim". Zusätzlich erwartet
das Amt, dass die Bürger quer durch Frankfurt in die Kurt-Schumacher-Straße
fahren. Hier muss eine bürgerfreundlichere Lösung gefunden werden, die mit
einer Sprechstunde vor Ort deutliche Vorteile bietet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 477
Aktenzeichen: 60 3