Sichere Gestaltung der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
476
Betreff: Sichere Gestaltung
der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße Zwar wurde der Bau einer
Lichtsignalanlage an der benannten Örtlichkeit bereits im Jahr 2007 in die
entsprechende Vormerkliste aufgenommen, auf die Stellungnahme des Magistrats ST
1883 vom 21.12.2007 wird in diesem Zusammenhang verwiesen, dies jedoch unter
dem Vorbehalt, dass nicht andere Lichtsignalanlagen prioritär zu behandeln
sind. Der Magistrat
erstellt jedes Jahr aus der Vormerkliste eine aktuelle Prioritätenliste für den
Bau von Lichtsignalanlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Unfallzahlen,
den Belangen der Schulwegsicherung, dem Querungsbedürfnis von Fußgängern bzw.
Radfahrern, der Verkehrsbelastungen, und der im Haushalt zur Verfügung
stehenden Mittel. Bei der neuen Vormerkliste wird unter anderem die
Unfallsituation der Jahre 2013 und 2014 an diesem Knoten berücksichtigt.
Hiernach ist gegenwärtig keine Priorität für den Bau einer Lichtsignalanlage an
der Einmündung der August-Schanz-Straße in die Homburger Landstraße zu
erkennen. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, gegenwärtig keinen
verbindlichen Zeitpunkt für eine Realisierung der Maßnahme nennen zu können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.09.2014, OM 3497