Sichere Gestaltung der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 476
Betreff: Sichere Gestaltung der Kreuzung Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße Zwar wurde der Bau einer Lichtsignalanlage an der benannten Örtlichkeit bereits im Jahr 2007 in die entsprechende Vormerkliste aufgenommen, auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1883 vom 21.12.2007 wird in diesem Zusammenhang verwiesen, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass nicht andere Lichtsignalanlagen prioritär zu behandeln sind. Der Magistrat erstellt jedes Jahr aus der Vormerkliste eine aktuelle Prioritätenliste für den Bau von Lichtsignalanlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Unfallzahlen, den Belangen der Schulwegsicherung, dem Querungsbedürfnis von Fußgängern bzw. Radfahrern, der Verkehrsbelastungen, und der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der neuen Vormerkliste wird unter anderem die Unfallsituation der Jahre 2013 und 2014 an diesem Knoten berücksichtigt. Hiernach ist gegenwärtig keine Priorität für den Bau einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der August-Schanz-Straße in die Homburger Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, gegenwärtig keinen verbindlichen Zeitpunkt für eine Realisierung der Maßnahme nennen zu können.