Auskunft über die Willemineallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 475 Betreff: Auskunft über die Willemineallee Zu 1 u. 2.: Die Willemineallee ist ein Fuß- und
Radweg. Allerdings gibt es eine gepflasterte Teilzufahrt als Verbindung zu
Anwohnerparkplätzen. Der Fuß- und Radweg ist normalerweise für Kraftfahrzeuge
gesperrt. Zu 3.: Für Fuß- und Radwege werden üblicherweise keine
Gewichtsgrenzen bemessen. Zu 4.: Zufahrten sind in den Bebauungsplänen enthalten.
Diese Pläne regeln und sichern als rechtsverbindliche Satzung die
städtebauliche Ordnung sowie die Art und Intensität der Nutzung der Straßen.
Aktuelle Baustellen und Umleitungen
werden auf www.mainziel.de veröffentlicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.11.2018, V
1062