Auskunft über die Willemineallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 475
Betreff: Auskunft über die Willemineallee Zu 1 u. 2.: Die Willemineallee ist ein Fuß- und Radweg. Allerdings gibt es eine gepflasterte Teilzufahrt als Verbindung zu Anwohnerparkplätzen. Der Fuß- und Radweg ist normalerweise für Kraftfahrzeuge gesperrt. Zu 3.: Für Fuß- und Radwege werden üblicherweise keine Gewichtsgrenzen bemessen. Zu 4.: Zufahrten sind in den Bebauungsplänen enthalten. Diese Pläne regeln und sichern als rechtsverbindliche Satzung die städtebauliche Ordnung sowie die Art und Intensität der Nutzung der Straßen. Aktuelle Baustellen und Umleitungen werden auf www.mainziel.de veröffentlicht.