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Prüfung der Straßenbahnlinie 14 für den Pendlerverkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 474 Betreff: Prüfung der Straßenbahnlinie 14 für den Pendlerverkehr Zu 1) Nach der letzten verbundweiten Erhebung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) aus dem Jahr 2010 fahren mit der Straßenbahnlinie 14 zwischen den Haltestellen Neu-Isenburg/ Stadtgrenze und Südbahnhof montags bis freitags täglich 1.481 Fahrgäste. Davon sind 1.197 Fahrgäste Umsteiger, die eine Anschlussverbindung am Südbahnhof nutzen. Das entspricht einem Anteil von rund 81%. Die übrigen Fahrgäste haben den Südbahnhof als Zielpunkt und steigen nicht mehr um. Zu 2) Für 406 Fahrgäste (34%) würde sich die Verbindung durch einen Umstieg am Frankfurter Hauptbahnhof verbessern. Bei 457 Fahrgästen (38%) würde die Umsteigeverbindung gleich gut bleiben. Für 334 Fahrgäste (28%) würde es zu einer Verschlechterung der Verbindung kommen. Die 2010 gezählten Fahrgäste lassen jedoch keinen unmittelbaren Schluss auf das zukünftige Fahrgastverhalten zu. Durch die direkte Anbindung an den Hauptbahnhof werden sich für viele Fahrgäste ganz neue und auch schnellere Verknüpfungsmöglichkeiten ergeben. Die positive Bedeutung der neuen Straßenbahnverbindung Neu-Isenburg - Hauptbahnhof - Rebstock (Linie 17) wird auch aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Straßenbahnverlängerung in der Stresemannallee deutlich. Die in der NKU durchgeführte Fahrgastprognose weist auf dem Abschnitt Neu-Isenburg - Louisa eine Fahrgaststeigerung von 24% gegenüber dem heutigen Netzzustand auf. Zu 3) Die direkte Anbindung von Neu-Isenburg zum Südbahnhof bleibt mit der Buslinie 653 weiterhin erhalten. Durch den kürzeren Fahrweg über die Darmstädter Landstraße ist die Fahrzeit des Busses sogar teilweise kürzer als die Fahrzeit der Straßenbahn. Unabhängig davon wird derzeit geprüft, ob und inwieweit es möglich ist, später die Linie 14 in der Hauptverkehrszeit bzw. mit einzelnen Fahrten über Louisa hinaus weiter bis nach Neu-Isenburg fahren zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2012, V 580

Verknüpfte Vorlagen