Prüfung der Straßenbahnlinie 14 für den Pendlerverkehr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST
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Betreff: Prüfung der
Straßenbahnlinie 14 für den Pendlerverkehr Zu 1) Nach der letzten verbundweiten Erhebung des
Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) aus dem Jahr 2010 fahren mit der
Straßenbahnlinie 14 zwischen den Haltestellen Neu-Isenburg/ Stadtgrenze und
Südbahnhof montags bis freitags täglich 1.481 Fahrgäste. Davon sind 1.197
Fahrgäste Umsteiger, die eine Anschlussverbindung am Südbahnhof nutzen. Das
entspricht einem Anteil von rund 81%. Die übrigen Fahrgäste haben den
Südbahnhof als Zielpunkt und steigen nicht mehr um. Zu 2) Für 406 Fahrgäste (34%) würde sich die Verbindung
durch einen Umstieg am Frankfurter Hauptbahnhof verbessern. Bei 457 Fahrgästen
(38%) würde die Umsteigeverbindung gleich gut bleiben. Für 334 Fahrgäste (28%)
würde es zu einer Verschlechterung der Verbindung kommen. Die 2010 gezählten Fahrgäste lassen
jedoch keinen unmittelbaren Schluss auf das zukünftige Fahrgastverhalten zu.
Durch die direkte Anbindung an den Hauptbahnhof werden sich für viele Fahrgäste
ganz neue und auch schnellere Verknüpfungsmöglichkeiten ergeben. Die positive
Bedeutung der neuen Straßenbahnverbindung Neu-Isenburg - Hauptbahnhof -
Rebstock (Linie 17) wird auch aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur
Straßenbahnverlängerung in der Stresemannallee deutlich. Die in der NKU
durchgeführte Fahrgastprognose weist auf dem Abschnitt Neu-Isenburg - Louisa
eine Fahrgaststeigerung von 24% gegenüber dem heutigen Netzzustand auf. Zu 3) Die direkte Anbindung von Neu-Isenburg zum
Südbahnhof bleibt mit der Buslinie 653 weiterhin erhalten. Durch den kürzeren
Fahrweg über die Darmstädter Landstraße ist die Fahrzeit des Busses sogar
teilweise kürzer als die Fahrzeit der Straßenbahn. Unabhängig davon wird derzeit geprüft, ob und
inwieweit es möglich ist, später die Linie 14 in der Hauptverkehrszeit bzw. mit
einzelnen Fahrten über Louisa hinaus weiter bis nach Neu-Isenburg fahren zu
lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.11.2012, V 580