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Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aktuell sind dem Magistrat keine Pläne zur Errichtung von "Verkaufscubes" bekannt. Ein solcher Cube für eine gastronomische Nutzung ist im Rahmen der geltenden städtischen Regelungen nicht genehmigungsfähig. Kioske, Verkaufswagen und Toiletten sind gemäß Nr. 1.9 der Anlage zu §63 HBO zwar baugenehmigungsfrei, es wird zudem aber auch eine Gestattung für die Nutzung des öffentlichen Raums benötigt. Solche Gestattungen und Sondernutzungserlaubnisse für gastronomische Verkaufsstände (wie einen Weinstand) auf öffentlichen Flächen werden seitens des Magistrats grundsätzlich nicht mehr erteilt. Eine Belebung über entsprechende mobile Stände wäre nur im Rahmen eines Wochenmarktes möglich, der hier aber wirtschaftlich und im Hinblick auf die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie dem bestehenden Markt auf der Frankenallee nicht zu realisieren sein dürfte. Sollte aus stadtentwicklungspolitischen Gründen ein dauerhaft feststehender Cube / Container gewünscht sein, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. Errichtung und Vermietung durch den Magistrat oder Ermöglichung einer Gestattung bei Errichtung durch einen Betreiber) geprüft werden.