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Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Fußgängerüberweg (FGö) auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 wurde aufgrund der Anregung einer erneuten Prüfung unterzogen. Der FGö befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in denen FGös gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGö 2001) in der Regel entbehrlich sind. Gründe, von diesem, an strengen Maßstäben zu prüfenden, Regelfall abzuweichen, wie etwa Schulwege, ergeben sich aus der Örtlichkeit nicht. Da der FGö nicht den in der R-FGö 2001 festgelegten DIN-Normen hinsichtlich der Beleuchtung entspricht und in der Gesamtbetrachtung als entbehrlich erscheint, wird dieser entfernt. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.